Hamburg. Mit dem Verkauf von Altmetall hat er gutes Geld verdient, bis zu 90.000 Euro im Jahr. Trotzdem beantragte der 54 Jahre alte Schrotthändler wieder und wieder Arbeitslosengeld II, kassierte von der Arge zu Unrecht fast 100.000 Euro - angeblich benötigte er das Geld vom Staat, um seine Spielsucht zu finanzieren. Das Amtsgericht hatte Günther K. wegen schweren Betruges bereits zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Zusätzlich sollte der schwer kranke Mann 50 Euro im Monat an die Arge abstottern. Die Staatsanwaltschaft war dagegen in Berufung gegangen, strebte eine höhere Strafe an. Doch das Gericht räumte dem Begehren gestern keine hinreichenden Erfolgschancen ein. Darauf zog die Staatsanwaltschaft die Berufung zurück - der Sozialhilfe-Betrüger bleibt also auf freiem Fuß.