Hamburg. Er hätte das Problem aus der Welt schaffen können, als das Betrugsverfahren vor sieben Monaten gegen eine Geldauflage von 700 Euro vorläufig eingestellt worden war. Doch der Rechtsanwalt Friedrich-Christian von L., 66, zahlte nicht. Vielleicht, so der Angeklagte gestern, treffe der Vorwurf in objektiver, aber sicherlich nicht in subjektiver Hinsicht zu. Und weil er das noch einmal klarstellen wollte, landete der Fall erneut vorm Amtsrichter.

Mitte 2007 hatte der 66-Jährige Rüdiger B. als Bürogehilfen in seiner Kanzlei eingestellt. Die Arge hatte Eingliederungszuschüsse für den 48 Jahre alten Schwerbehinderten bewilligt, und im Krankheitsfall hätte sie die Lohnfortzahlung übernommen. Tatsächlich fehlte Rüdiger B. häufig und lange. Doch sein Chef beantragte in sieben Fällen Lohnfortzahlungen bei der Krankenkasse - ohne dies der Arge mitzuteilen, die daraufhin die Eingliederungszuschüsse hätte kürzen müssen.

Davon will der Angeklagte aber nichts wissen. Er habe nicht genau genug hingeschaut und von den "Querverbindungen zwischen der Umlageversicherung und dem Sozialgesetzbuch" nichts geahnt. Zudem habe er sich blind auf Rüdiger B. verlassen, von dem er annahm, der kenne sich mit dem Sozialrecht schon gut genug aus. Der 48-Jährige habe ihm ja auch geraten, die Lohnfortzahlung bei der Krankenkasse geltend zu machen.

Da hatte das Gericht gleich Zweifel: Schließlich hatte die Arge gezielt nach Leistungen Dritter gefragt und Friedrich-Christian von L. einen entsprechenden Passus auf einem Dokument eigenhändig gestrichen. Er sei zwar Jurist, "aber deshalb muss ich doch noch längst nicht alle Vorschriften und Bestimmungen des Sozialgesetzbuches erkennen", sagte der 66-Jährige. "Ich war naiv, aber mir ist auch klar: Dummheit schützt vor Strafe nicht."

Gerade rechtzeitig flog der Schwindel auf - Rüdiger B. hatte seinen Arbeitgeber angezeigt, kurz nachdem der ihn entlassen hatte. Die Arge stoppte die Zuschüsse und verrechnete das zu viel gezahlte Geld, ein effektiver Schaden entstand nicht. Deshalb schwächte das Gericht den Vorwurf zu einem "versuchten Betrug" ab. Teuer wurde es für den Anwalt trotzdem: Statt 700 Euro und einer Verfahrenseinstellung ist er nun zu einer Geldstrafe von 2400 Euro verurteilt worden.