Gegen sie waren die Poker-Räuber von Berlin echte Profis. Im Fall von Günter A. und Peter T. ging die Räuberpistole nach hinten los.

Hamburg. Gegen sie waren die Poker-Räuber von Berlin echte Profis. Im Fall von Günter A. (26) und Peter T. (26) ging die Räuberpistole nach hinten los. Der Student Peter T. (26) arbeitete in einem Café an der Alsterdorfer Straße. Er hatte Spiel-, sein Freund Günter A. (26) Mietschulden. Geld musste her, schnell. Die Idee, das Lokal um die Kasseneinnahmen zu erleichtern, erschien ihnen verlockend. Am 3. Oktober war es so weit.

Wie geplant betrat Günter A. maskiert und mit einer Gaspistole das leere Café. "Es sollte nur echt aussehen. Für den Fall, dass sich Gäste in dem Lokal aufhalten", sagt T. Nach einem kurzen Plausch flüchtete A. mit 760 Euro Beute. Der Polizei gaukelte Peter T. indes einen bewaffneten Raubüberfall vor. Dumm nur: Er beschrieb den Täter so präzise, dass die Beamten Günter A. eine Viertelstunde später in der S-Bahn schnappten. Noch am Tatort taten Polizisten dem vermeintlichen Opfer die gute Nachricht kund - Peter T. war schwer geschockt. Um seinen Kumpel aus der U-Haft zu pauken, entlarvte er sich sieben Tagen später durch ein Geständnis als Mittäter.

Den Männern, die sich vor dem Amtsgericht St. Georg wegen Vortäuschung einer Straftat und Diebstahls mit Schusswaffe verantworten müssen, ist die ganze Sache unangenehm. "Das war dumm und peinlich", sagt Günter A. zerknirscht. Sie sind nicht vorbestraft und recht gebildet. Peter T. ist angehender Wirtschaftsingenieur, A. arbeitet als Angestellter in einem Wettbüro. "Warum das ganze Theater", will die Staatsanwältin wissen. Auch ohne den simulierten Raub hätte sich T. eine Lügengeschichte ausdenken und das Geld in einem günstigen Moment schnappen können. Mitnichten habe man es mit "Kleinkriminellen zu tun, die zu blöd sind, einen Plan umzusetzen". Die beiden seien schlicht Dilettanten. Andererseits hätten sie die Polizei genarrt und einen Einsatz mit sechs Streifenwagen ausgelöst.

In der rechtlichen Bewertung sind sich Verteidigung und Anklage einig: Statt eines Diebstahls komme auch eine Verurteilung wegen Unterschlagung infrage. Der Verteidiger von Peter T. beantragt gar einen Freispruch für seinen Mandanten: Hier sei keine Straftat vorgetäuscht worden - es liege doch tatsächlich eine vor. Dieser Interpretation folgt das Gericht nicht. Der Vorsitzende verurteilt Günter A. zu sechs und Peter T. zu sieben Monaten Haft auf Bewährung, zudem müssen sie je 500 Euro an die Opferhilfe zahlen. "Sie haben einen Raub vorgetäuscht und eine Schusswaffe eingesetzt", sagt der Richter. "Das ist keine Bagatelle."