Ermittlungen gegen Verantwortliche von Hamburger Adoptionsvermittlung sind abgeschlossen. Kinder stammen aus Russland.

Hambuzrg. Nachdem die Adoptionsvermittlung ICCO (International Child's Care Organisation) 1997 gegründet wurde, galt sie in Deutschland lange als seriöse Anlaufstelle für Auslandsadoptionen und als Hilfsorganisation für behinderte Kinder in armen Ländern. Doch vor fünf Jahren geriet die ICCO ins Visier der Hamburger Staatsanwaltschaft. Der Vorwurf zunächst: Untreue. Es war der Auftakt einer akribischen Ermittlungsarbeit, an deren vorläufigen Ende nun eine Anklage wegen Kinderhandels gegen drei ehemalige Verantwortliche der Organisation steht.

Laut Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers stehen je ein Mann und eine Frau aus dem Vorstand sowie eine Beauftragte des Vereins für Russland im Verdacht, in den Jahren 2003 bis 2006 mit 30 Kindern gewerbsmäßig gehandelt zu haben. Bei der Vermittlung an adoptionswillige Eltern seien 475.000 Euro geflossen, so die Ermittlungen.

Die Kinder stammen aus Russland und sollen Waisen sein oder aus sozial schwachen Familien stammen. "Der Verein ICCO hatte allerdings keine Lizenz zur Vermittlung von Kindern aus Russland", sagt Möllers. ICCO habe eine amerikanische Adoptionsgesellschaft für ihre Vermittlung dazwischengeschaltet.

Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst keine Hinweise auf einen Kinderhandel. 2005 ermittelte sie aufgrund einer Anzeige wegen Untreue. Es habe finanzielle Unstimmigkeiten in Verbindung mit Adoptionen gegeben. Unter den Akten, die während einer Hausdurchsuchung sichergestellt wurden, fanden die Ermittler mehrere Überweisungen an die amerikanische Adoptionsgesellschaft. Etwa die Hälfte der Adoptionszahlungen zwischen 13.000 und 20.000 Euro je Kind gingen in die USA. Erst dann, im Jahr 2006, eröffnete die Staatsanwaltschaft das nächste Ermittlungsverfahren.

Laut NDR Info hat die Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle in Norddeutschland ICCO bereits vor vier Jahren die Lizenz entzogen. Mehrfach hätten sich adoptionswillige Eltern über Praktiken des Vereins gewundert. Auch habe es Beschwerden von örtlichen Gerichten, Regierungsstellen sowie Kinderheimen und sogar von leiblichen Eltern aus den Herkunftsländern der Kinder gegeben.

Trotz der Anklage brauchen Eltern, deren Kinder über ICCO vermittelt wurden, keine Angst zu haben. Oberstaatsanwalt Möllers: "Die Adoptionen sind rechtswirksam. Eltern und Kinder werden nicht getrennt."