Hamburg. Nach dem Amoklauf bei den Zeugen Jehovas sind die strafrechtlichen Ermittlungen abgeschlossen. Ein letztes Verfahren wird eingestellt.

Mehr als ein Jahr nach der Amoktat mit acht Toten bei einer Versammlung der Zeugen Jehovas in Hamburg sind auch die Ermittlungen gegen einen Mitarbeiter der Waffenbehörde eingestellt worden.

Zwar habe der Beamte gegen Dienstpflichten verstoßen, indem er Hinweise auf die Urheber eines anonymen Schreibens, in dem auf psychische Probleme des späteren Attentäters hingewiesen wurde, weder dokumentiert noch weitergeleitet habe, teilte die Generalstaatsanwaltschaft am Donnerstag mit. „Der dadurch begründete Tatverdacht einer fahrlässigen Tötung in sechs Fällen sowie der fahrlässigen Körperverletzung im Amt in elf Fällen ließ sich jedoch nicht mit hinreichender Sicherheit erhärten“, hieß es.

Amoklauf bei den Zeugen Jehovas: Waffen von Philipp F. hätten nicht zwingend eingezogen müssen

Vielmehr hätten die Ermittlungen zu dem Ergebnis geführt, dass auch bei ordnungsgemäßem Handeln des Beschuldigten die Waffe des späteren Attentäters Philipp F. nicht zwingend vor der Tat hätte eingezogen werden müssen.

Philipp F. hatte am 9. März 2023 nach einer Gemeindeversammlung der Zeugen Jehovas in Hamburg-Alsterdorf mit einer halbautomatischen Pistole sieben Menschen und schließlich auch sich selbst getötet.

Mitte Februar hatte die Staatsanwaltschaft bereits die Ermittlungen gegen drei Mitglieder des Schießvereins des späteren Todesschützen wegen geringer Schuld eingestellt. Den Angehörigen des Prüfungsausschusses war Falschbeurkundung im Amt vorgeworfen worden.