Zum Zeitpunkt seiner Personenstandsänderung war Max einer der jüngsten Hamburger, die ihren Namen und ihr Geschlecht in offiziellen Dokumenten wechseln durften. Er profitierte von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Transsexuellengesetz aus dem Jahr 2011. Bis dahin war eine Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister für Betroffene nur möglich gewesen, wenn sie sich zuvor einer ihre äußeren Geschlechtsmerkmale verändernden Operation unterzogen hatten, durch die eine deutliche Annäherung an das Erscheinungsbild des anderen Geschlechts erreicht wurde. Max wiederum musste mit seinem Antrag zwei Gutachten vorlegen, die seine Transsexualität bestätigten. Das Amtsgericht Hamburg bestätigte in seinem Beschluss: „Es ist mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass sich das Zugehörigkeitsempfinden des Antragsstellers zum männlichen Geschlecht nicht mehr ändern wird.“