Harburg. 21-Jährige bringt sich am Bahnhof Heimfeld in Lebensgefahr. Züge müssen bremsen. Polizisten fassen sie – und staunen über ihre Aussage.

Mit „jugendlichem Leichtsinn“ ist diese Aktion wirklich nicht mehr zu erklären: „Aus Spaß“ ist eine 21-Jährige am frühen Sonnabendmorgen gegen 4.10 Uhr auf die Gleise am S-Bahnhof Heimfeld in Harburg gesprungen. Erschrockene Zeugen beobachteten den Vorfall und gaben umgehend einen Notruf ab. Selbstverständlich reagierte die Bundespolizei sofort.

Über die Einsatzzentrale der Bundespolizeiinspektion Hamburg wurde eine Streckensperrung, sowie Stromabschaltung der Stromschienen an den S-Bahngleisen veranlasst. Sämtliche Zugführer erhielten die Alarmmeldung: „Betriebsgefahr! Person im Gleis“. Zwei Züge auf dem Streckenabschnitt mussten eine Schnellbremsung einleiten, wobei glücklicherweise niemand verletzt wurde.

Heimfeld: Auf Kameras der Bundespolizei ist zu sehen, wie sie vom Bahnsteig springt

Die 21-Jährige hatte kurzfristig im Gleisbereich aufgehalten. Auf den Videokameras der Bundespolizei ist zu sehen, wie sie vom Bahnsteig springt, sich kurz auf den Gleisen tümmelt und dann wieder auf den Bahnsteig zurückklettert. Eine Streifenwagenbesatzung der Bundespolizei traf die 21-Jährige noch am Bahnsteig an.

„Die junge Frau gab gegenüber den Bundespolizisten an, dass sie aus Spaß vom Bahnsteig auf die S-Bahngleise gesprungen sei“, sagt Sprecher Rüdiger Carstens., „Auf eine Aufklärung über die Gefahren in den Bahngleisen durch die Bundespolizisten reagierte die 21-Jährige völlig uneinsichtig und unkooperativ.“

S-Bahnverkehr musste für 11 Minuten unterbrochen werden

Gegen die Betroffene wurde daraufhin ein Verfahren eingeleitet und ein Platzverweis für den S-Bahnhaltepunkt ausgesprochen. Die entsprechende S-Bahnstrecke musste für den Vorfall für 11 Minuten gesperrt werden. Aus aktuellem Anlass warnt die Bundespolizei-Inspektion Hamburg wiederholt vor leichtsinnigem Verhalten an Bahnanlagen.

Denn, so Carstens: „Die Stromschienen führen 1200 Volt Gleichstrom. Eine Berührung kann zu tödlichen Verletzungen führen. Der Aufenthalt im Gleisbereich ist lebensgefährlich und verboten! Triebfahrzeugführer von S-Bahnzügen können nicht ausweichen, oftmals sind die Bremswege zu lang, um ein Erfassen von Personen im Gleisbereich noch zu verhindern. Häufig gefährden sich Personen in den Gleisen durch ihr leichtsinniges Verhalten nicht nur selbst, sondern auch Reisende und Helfer.“