Hanstedt. Wegen Mordes an seiner Ehefrau hat das Landgericht Lüneburg am Freitag den 54-jährigen Hanstedter Thomas S. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Mit dem Satz: „30 Jahre währte die Ehe der Eheleute. 30 Jahre verlief sie weitgehend unauffällig“ leitete Richter Franz Kompisch die Urteilsbegründung ein.
Es war eine rätselhafte Geschichte, die die 4. Große Strafkammer an zwei Tagen in Saal 21 verhandelte. Was waren die Gründe für die Bluttat in dem roten Backsteinhaus an der Harburger Straße? Das Verfahren führte in Abgründe eines Familienlebens, das vor fast drei Jahrzehnte erste Risse bekam. Der Angeklagte geriet bei einem schweren Rangierunfall am 15. Januar 1989 bei seinem Arbeitgeber der Bundesbahn unter einen Güterwaggon, verlor dabei den linken Arm und verfiel in Depressionen. Die Ehefrau kümmerte sich in den Jahren danach um den Partner, beide bekamen zwei Kinder und unternahmen gemeinsam Reisen. Doch sie lebten sich auseinander.
Ende Februar knackte der 54-Jährige den Facebook-Account seiner Frau. Dort erfuhr er von einer neuen Liebe. Ein Bauunternehmer aus dem texanischen Austin unterbreitete nicht nur nette Avancen, sondern stellte der neuen Freundin auch ein besseres Leben in Aussicht. Die Planungen schienen weit vorangeschritten. Von dem gemeinsamen Familienkonto flossen insgesamt 5000 Euro in die USA. Im Mai sollte die Reise beginnen.
Im April 2018 kam es zum Streit. Die Frau verlangte von ihrem Mann die Scheidung und den Hausverkauf. Der 54-Jährige attackierte seine Ehefrau mit einem Messer, das er aus der Küche geholt hatte. Nach einem kurzen Gespräch mit dem Anwalt ging Thomas S. zur Polizei und ließ sich festnehmen.
„Es war wie im Film“, sagte der Angeklagte nun bei der Verhandlung. „Ich wollte ihr nur einen Denkzettel verpassen“. Richter Kompisch nahm ihm diese Version nicht ab. „Spätestens nach der Entdeckung der Chat-Verläufe planten Sie den Mord. Sie bereiteten sich auf den Tag X genau vor und gingen dabei äußerst heimtückisch vor“, sagte er. Bei der Durchsuchung fand die Mordkommission zwei zu Schlingen zusammengeknotete Stricke, zudem ermittelten sie, dass S. via Internet Cyanid bestellt hatte. Details, die auf geplantes Vorgehen hindeuten. Auch ein Psychiater widerlegte die Annahme einer Affekttat und diagnostizierte eine volle Schuldfähigkeit. Dennoch plädierte S.’ Anwalt im Prozess auf Totschlag.
„Ich habe beide Elternteile verloren. Mir geht es sehr schlecht“, sagte die 25 Jahre alte Tochter im Gerichtssaal unter Tränen. Ihr vier Jahre älterer Bruder gab zu Protokoll, das die Mutter seit Anfang 2018 in ständiger Angst gelebt habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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