Adolphsens Einsichten

Sterbehilfe auch für Lebensmüde?

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Der ehemalige Michel-Pastor Helge Adolphsen schreibt alle zwei Wochen in der Regionalausgabe Harburg

Der ehemalige Michel-Pastor Helge Adolphsen schreibt alle zwei Wochen in der Regionalausgabe Harburg

Foto: Michael Rauhe

Der emeritierte Hauptpastor des Hamburger Michels, Helge Adolphsen, regt zum Nachdenken über das Geschenk des Lebens an.

Harburg.  November. Der dunkle Monat. Mit den Tagen des Gedenkens an unsere Toten und unsere eigene Vergänglichkeit: Volkstrauertag, Buß- und Bettag, Toten- und Ewigkeitssonntag. Stilles Gedenken und Trauern an Gräbern in bleibender Verbundenheit mit denen, die wir loslassen mussten. Und mit dem Dank für ihr Leben. Nachdenken auch über das Geschenk und die Kostbarkeit des eigenen Lebens.

In einer großen deutschen Tageszeitung fiel mein Blick auf die Überschrift eines Artikels mit nur 80 Zeilen: „Niederland: Sterbehilfe auch für Lebensmüde“. Die Regierung will jetzt auch aktive Sterbehilfe für lebensmüde alte Menschen ermöglichen, die mit dem Leben abgeschlossen haben. Bisher war aktive Sterbehilfe in Holland nur erlaubt, wenn ein Patient „unerträglich und aussichtslos leidet“. Nun reicht als Grund das Lebensgefühl. Die zuständige Ministerin betont: „Das ist kein Tod auf Bestellung.“ Es sollen strenge Bedingungen gelten.

Gleichzeitig kam mir der „Harburger Hospizbrief“ des Hospiz-Vereins Harburger Süden in die Hände. Er kam wie gerufen. Überschrift des Leitartikels: „Autonomie am Lebensende – Illusion oder Wirklichkeit?“ Die Verfasserin, Dr. Gabriele Heuschert, ist Palliativärztin und Vorsitzende des Hospiz-Vereins. Sie schildert den „Fall“ einer 40-jährigen Frau mit einem fortgeschrittenen Tumorleiden. Sie hatte unerträgliche Schmerzen. Deshalb beschloss sie, die Therapie abzubrechen. Sie wollte sterben und bat Frau Heuschert um eine wirksame Spritze. Eine scheinbar klare und selbstbestimmte Entscheidung. Im Gespräch ließ sich die Frau darauf ein, die Schmerzmittel zu ändern. Auch ihre ständige Übelkeit wurde bekämpft. Intensive Gespräche führten dazu, dass es ihr besser ging. Sie konnte wieder essen, lud ihre Freunde erneut zu einem Abschiedsessen ein, feierte mit ihnen noch einmal auf dem Kiez. Einige Wochen später starb sie im Beisein ihrer Eltern.

Beide Artikel gehen zu Recht von dem Selbstbestimmungsrecht eines jeden Menschen aus. Und dieses Recht hat jeder in jeder Lage, also auch am Lebensende. Ein hohes und kostbares Gut! Das Selbstbestimmungsrecht soll in Deutschland verhindern, dass der Staat in die persönlichsten Angelegenheiten seiner Bürger hineinregiert. Niemandem darf deshalb eine fremde Vorstellung über das Sterben übergestülpt werden. Aus Respekt davor, dass jeder anders stirbt, weil er anders gelebt hat. Leben steht in der Werteordnung des Grundgesetzes an oberster Stelle der zu schützenden Rechtsgüter. Unsere Rechtsordnung geht davon aus, dass Menschen nicht über das Rechtsgut „Leben“ verfügen können.

Mein Recht auf Freiheit und Selbstbestimmung hat danach also Grenzen. Aus ethischer Sicht ist darauf zu verweisen, dass weder mein Leben noch mein Tod mir allein gehören. Wird die heute so hochgeschätzte Selbstbestimmung absolut gesetzt, bleibt die soziale Perspektive unseres Lebens außer Acht. Jeder Mensch lebt in und von Beziehungen. Ist er zunächst auf Mutter und Vater angewiesen, so lebt er später in vielfältigen Formen von Beziehungen, in Ehe und Partnerschaft, Familie und Freundschaft, in Vereinen und Organisationen. Das christliche Menschenbild versteht den Menschen nicht als Robinson auf einer einsamen Insel. Jeder Mensch ist auf das Du und auf Begegnung angelegt. Das Leben ist keine Baustelle, auf der wir allein werken.

Hospize und Palliativmedizin gewährleisten, dass niemand für sich allein und einsam sterben muss. Wer einmal Sterbende in einem Hospiz besucht hat, befindet sich an einem Ort des Lebens. Ein Haus mit hellen Räumen und normalen Möbeln. Keine Krankenhausbetten, Übernachtungsmöglichkeiten für begleitende nahe Angehörige. Es gibt dort viel Zuwendung, Empathie und Verständnis. Sowohl für die Todgeweihten wie für ihre Angehörigen.

Der Artikel von Dr. Heuschert im Hospizbrief endet in diesem Sinne: „Als Hospizverein sehen wir unsere Aufgabe darin, Menschen zu begleiten und für ihre letzte Lebenszeit größtmögliche Autonomie zu erreichen. In diesem Sinne ist Autonomie, also Selbstbestimmung, keine Illusion, sondern kann Wirklichkeit werden.“

Der „Fall“ der 40-jährigen Tumorpatientin zeigt überzeugend, welche Bedeutung die sprechende und hörende Medizin hat. Dieselbe Position vertritt auch der bekannte Palliativmediziner und Buchautor Gian Domenico Borasio in seinem Buch „Selbst bestimmt leben“. Er spitzt zu: „Die Medizin der Zukunft wird eine hörende sein, oder sie wird nicht sein.“ Wie Frau Heuschert plädiert er für den Ausbau der Palliativmedizin und der Hospizarbeit. Allerdings räumt auch er ein, dass wir uns nicht der Illusion hingeben, dass die palliative Versorgung jeden Menschen davor bewahren kann, um eine wirksame Spritze zu bitten. Gleichwohl lehnt er jede Form von aktiver Sterbehilfe und die Tötung auf Verlangen wie in den Niederlanden ab. Andererseits wehrt er sich gegen das völlige Verbot jeder Form einer „Hilfe zum Sterben“, wie es in Österreich und Italien gilt. Er begründet das mit dem Respekt vor der Lebensgeschichte Sterbender, die verstehen lässt ,warum sie um „eine wirksame Spritze“ bitten. Auch wenn eine solche Spritze den Tod vielleicht beschleunigt: Das Ziel muss immer sein, das Leiden erträglicher zu gestalten,als Hilfe zum Leben und beim Sterben.

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