Lüneburg/Jesteburg. Die Gemeinde darf sogenannte Großversorger nur im Ortskern ansiedeln. Dort ist aber kein Platz für den Supermarkt.
sra
Lüneburg/Jesteburg. Die Gemeinde darf sogenannte Großversorger nur im Ortskern ansiedeln. Dort ist aber kein Platz für den Supermarkt.
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