Unternehmer können ab dem 1. April Zuschüsse erhalten, wenn sie Arbeitsplätze sichern

Winsen . Ab dem 1. April besteht für Unternehmen im Landkreis Harburg wieder die Möglichkeit, Fördergelder für Investitionen zur Schaffung von Arbeitsplätzen zu beantragen. Betriebe und Existenzgründer können beim Landkreis ab sofort eine Förderung beantragen, wenn sie mindestens 30.000 Euro zur Sicherung vorhandener und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze investieren wollen. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Höhe der Investition und Anzahl der geschaffenen Arbeitsplätze und beträgt bis zu maximal 45.000 Euro.

„Die KMU-Förderung ist ein sehr effektives Instrument unserer Wirtschaftsförderung“, erläutert Landrat Rainer Rempe. Fast 100 Unternehmen konnten in den vergangenen sieben Jahren mit dem KMU-Förderprogramm bei ihren Investitionsvorhaben unterstützt werden. Durch die geförderten Maßnahmen wurde ein Investitionsvolumen von 50 Millionen Euro ausgelöst, über 1000 Arbeitsplätze wurden gesichert und 360 neue Arbeitsplätze geschaffen, davon allein 64 Ausbildungsplätze. Wichtig: Der jeweilige Antrag muss vor dem Beginn der Investition gestellt werden. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer. Ansprechpartner für Fragen zur Förderung und die Anträge ist Thomas Nordmann, 04171/693737.