Der Brand der Lagerhalle in der Nartenstraße im Harburger Binnenhafen vor drei Jahren wird ein juristisches Nachspiel haben.

Harburg. Nach dem jetzigen Stand der Dinge wird die Stadt Hamburg aller Voraussicht nach gegen drei Parteien klagen und auf diesem Wege versuchen, die Kosten für die Beseitigung der Unfallschäden erstattet zu bekommen. Von dem Großbrand, der am 2. und 3. Januar 2012 die mit Kautschuk gefüllte Lagerhalle zerstörte, war die geschmolzene Kautschukmasse mit dem Löschwasser in der gesamten näheren Umgebung verteilt worden. Die Masse hatte die Straße und Siele verunreinigt, die Schäden waren teilweise so groß, dass Gehwege und Teile der Straße erneuert werden mussten. Weiterhin musste die Feuerwehr verschmutzte Schutzanzüge und verklebte Geräte ersetzen.

Bei der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz am vergangenen Dienstag wurden nun erstmals Zahlen der entstandenen Schäden genannt. Insgesamt 556.000 Euro musste die Stadt für die Beseitigung der Folgen des Feuers hinblättern. Das Geld will sie sich nun von drei Parteien zurückholen. Dies sind zum einen der Grundeigentümer, die Firma HC Meyer, der Vermieter der Lagerhalle und der Betreiber, das Unternehmen H.D. Coterell, das den Kautschuk in der Halle gelagert hatte. Die Kosten hätten noch weitaus höher liegen können, denn ein Teil des Kautschukmasse lief bei den Löscharbeiten in das Hafenbecken am Dampfschiffsgraben. Kurze Zeit später stieg ein Teil des Gummis zurück an die Wasseroberfläche und konnte abgeschöpft werden.

Ein weiterer Teil sank jedoch in das Bodensediment ab, da dies aber hier sowieso schon belastet ist, sah man von einer umfangreichen Reinigung des Hafenbeckens ab. Was die Brandursache angeht, ist man zu keinem endgültigen Ergebnis gekommen, die Ermittlungen wurden inzwischen eingestellt. Alle drei Parteien, die nun die Kosten für die Erstattung der Schäden übernehmen sollen, haben jede Verantwortung abgelehnt. Nichts desto trotz werden bei ihnen in den nächsten Tagen Zahlungsaufforderungen im Briefkasten liegen. Da man damit rechnet, dass keine Erstattung erfolgen wird, will die Stadt vor das Verwaltungsgericht ziehen.