Warum für die Aufzüge am Buchholzer Bahnhof verschiedene Unternehmen zuständig sind – und warum das auch so bleibt

Buchholz. Vier gläserne Fahrstühle befördern Bahnreisende in Buchholz von der Wohlaubrücke zu den Bahnsteigen und zu den Pendlerparkplätzen. Das Kuriose daran: Die beiden innen liegenden Fahrstühle gehören der Bahn, die äußeren der Stadt Buchholz. Entsprechend unterscheiden sich auch die Zuständigkeiten, wenn die Fahrstühle mal streiken. Das heißt, Bahn und Stadt schicken Servicetechniker von verschiedenen Unternehmen.

Auf Anregung der Politik hatte die Stadt daher bei der Bahn angefragt, ob sie die Wartung der Bahn-Fahrstühle im Sinne der Bahnfahrer mit übernehmen kann, damit der Service in einer Hand liegt. Die Bahn hatte dies abgelehnt, aber angeboten, die Wartung der stadteigenen Fahrstühle mit zu übernehmen. Die Arbeiten werden in der Regel von Bahn-Technikern erledigt, sollten diese aber zu viel zu tun haben, gibt die Bahn die Arbeiten an den Service des Fahrstuhlherstellers ab. „Wir beauftragen aber ohnehin immer gleich den Hersteller“, sagte Tiefbauamtsleiter Jürgen Steinhage im Stadtplanungsausschuss. Über den Bahn-Vorschlag herrschte daher Kopfschütteln: „Das ist unfassbar und den Bürgern nicht zu vermitteln“, sagte der Ausschussvorsitzende Joachim Zinnecker (Grüne).

Nur wenn Personen im Fahrstuhl eingeschlossen sind, betreue die Stadt, respektive die Stadtwerke, alle vier Aufzüge, sagte Steinhage. Arno Reglitzky (FDP) fragte schließlich noch ironisch: „Ist ein massiv verdreckter Fahrstuhl eigentlich auch ein Notfall?“