Prozess um toten Lüneburger: Ankläger plädiert auf Totschlag und schwere Körperverletzung

Lüneburg. Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines 34-Jährigen in Lüneburg hat der Staatsanwalt für einen der beiden Angeklagten eine Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Jahren vor allem wegen Totschlags gefordert. Der jüngere Mitangeklagte solle wegen Körperverletzung, versuchten Raubes und Nötigung für drei Jahre und zwei Monate hinter Gitter, verlangte der Ankläger vor dem Landgericht. Beide sollten in eine Entziehungsanstalt.

Die beiden 41 und 31 Jahre alten Männer sollten laut Anklage im vergangenen Mai ihren Bekannten brutal misshandelt und dann mit einem Messer getötet haben (wir berichteten). Der Vorwurf lautete auf Mord, doch wurden die beiden während des Verfahrens auf freien Fuß gesetzt. Die Kammer sah keinen dringenden Tatverdacht mehr. Danach sollen weitere Personen zumindest beteiligt oder gar für den Tod des 34-Jährigen verantwortlich gewesen sein. Nach der Tat war das Opfer in ein nahes Waldstück gebracht und dort angezündet worden.