Geflügelhalter in den Zugvogelgebieten an der Elbe und im Kreis Harburg dürfen ihre Tiere ab Freitag, 6. März, wieder im Freien halten.

Harburg. Nach Abwägung zwischen der zunehmenden Tierschutzproblematik in den Geflügelbeständen und dem Ansteckungsrisiko hat der Kreisveterinärdienst des Landkreises in enger Abstimmung mit den Veterinären der Nachbarkreise entschieden, die Ende November verhängte Aufstallungspflicht aufzuheben.

Dr. Astrid Krüger, Leiterin des Veterinärdiensts der Kreisverwaltung: „Da in letzter Zeit deutschlandweit keine neuen Vogelgrippefälle aufgetreten sind, heben wir die Aufstallungspflicht aus Tierschutzgründen auf.“ Geflügelhalter sollten dennoch aufmerksam bleiben und weiterhin alle notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen (Stall- und Betriebshygiene, Schutz von Futter und Tränke vor Wildvogelkontakt) einhalten. Fragen zur Vogelgrippe und zu den weiterhin dringend empfohlenen Sicherheitsmaßnahmen beantwortet das Veterinäramt unter 04171/693653. Im Kreisgebiet gibt es insgesamt 909 Geflügelhalter mit 813.615 Tieren. Von der Aufstallungspflicht betroffen waren 154 Betriebe mit 2849 Tieren.