Naturschützer mahnen sorgfältigen Umgang mit den Giften an

Cranz/Jork. Der Naturschutzbund (NABU) kritisiert eine neue Verordnung, die derzeit vom Bundeslandwirtschaftsministerium entworfen wird. Es geht um das Spritzen mit pestiziden in Gewässernähe. Danach dürfen Obstbauern im Alten Land in Zukunft unbefristet Pestizide deutlich näher an Gewässern ausbringen als andere Obstbauregionen in Deutschland. Bislang gilt dies nur als Sonderregel. Doch es gibt auch Lob von den Naturschützern.

„Insgesamt stellt der Entwurf der Verordnung aus ökologischer Sicht im Vergleich zur Vorgängerregelung durchaus eine Verbesserung dar“, stellt Alexander Porschke, Vorsitzender des NABU Hamburg fest. „Allerdings wird auch mit der neuen Verordnung eine Schädigung der Natur im Alten Land bleiben.“

In der neuen Verordnung sind beispielsweise konkrete Maßnahmen verpflichtend vorgeschrieben, die den Eintrag von Pflanzenschutzmitteln in die angrenzenden Gewässer mindern sollen. „Leider lässt sich auch unter Anwendung der am weitest gehenden Maßnahmen der Eintrag in die Gewässer und damit die schädlichen Auswirkungen der Gifte auf Tiere und Pflanzen nicht vermeiden“, so Porschke.

Deshalb sei ein verbindliches, ökologisches Gebietsmanagement mit entsprechenden Ausgleichsflächen für das gesamte Alte Land unbedingt erforderlich. „Hamburg und Niedersachsen haben bereits 2013 angekündigt, ein derartiges Gebietsmanagement einzuführen. Darauf warten wir noch immer“, bemängelt Dr. Holger Buschmann, Vorsitzender des NABU Niedersachsen.

Im Alten Land ist eine Sonderregelung für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln notwendig, da hier zahlreiche Gräben und Gewässer dicht an den Obstanbauflächen liegen. Infolge der bundesweiten Anwendungsbestimmungen zum Pflanzenschutz wären konventioneller oder integrierter Obstbau kaum möglich. Insbesondere die Abstände zu den benachbarten Gewässern sind für den Spritzmitteleinsatz bundesweit deutlich größer vorgeschrieben als jetzt in der neuen Verordnung für das Alte Land zugelassen.

Für dieses Zugeständnis sind die Obstbauern im Alten Land, aber auch die Bundesländer, verpflichtet, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, die das Einwirken der Pflanzenschutzmittel auf die Gewässer minimieren.