Negatives OVG-Urteil macht aber eine Überarbeitung der „Bettensteuer“ nötig

Lüneburg. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat sie zwar für unwirksam erklärt, die Hansestadt Lüneburg will trotzdem an ihr festhalten: die sogenannte Bettensteuer. Ein Hotelier hatte dagegen geklagt, jetzt wird das Rathaus die Satzung überarbeiten.

Lüneburg erhebt für Hotels ab vier Sterne eine Steuer von drei Euro pro Person und Übernachtung, für andere gelten zwei Euro. Diese Regelung verstoße gegen den Grundsatz der Besteuerungsgleichheit des Grundgesetzes, führten die Richter aus. Außerdem sei der Vollzug nicht klar geregelt: So würden einige Betriebe entgegen dem Satzungsrecht nicht herangezogen, und Angaben zu berufsbedingten Übernachtungen würden nicht ausreichend geprüft. Sie sind abgabefrei.

Stadtkämmerin Gabriele Lukoschek sagte nach dem Urteil: „Wir haben die Steuer in Lüneburg bewusst so gestaltet, dass beide Seiten –Hoteliers und Verwaltung – möglichst wenig Aufwand in der praktischen Umsetzung haben.“ Das gelte zum einen für die Steuerstaffel, die die Hotels auf Grundlage der DEHOGA-Kategorien lediglich in vier Sterne – drei Euro pro Gast – und unter vier Sterne – zwei Euro pro Gast – einteile und zum anderen für das Lüneburger Modell der Ablösemöglichkeit. „Es ist schade, dass es nun genau diese Punkte sind, die durch den Gerichtsentscheid hinfällig geworden sind.“

Bevor die Stadt im nächsten Schritt entscheide, welche Veränderungen sie an der Satzung vornehme, müsse man erst die Urteilsbegründung abwarten und auswerten. „Dann werden wir dem Rat einen neuen Vorschlag unterbreiten. Die Steuer an sich steht für uns auch nach dem jetzigen Urteilsspruch nicht zur Disposition.“

Lüneburg ist nicht die erste Stadt, die mit der Einführung einer solchen Abgabe scheitert: Auch Goslar musste seine Satzung überarbeiten, gleiches gilt jetzt für die Gemeinde Schulenberg im Oberharz.