Samtgemeindeverwaltung in Tostedt lehnt die Alternativen für eine Stromtrasse auf Harburger Gebiet ab und kritisiert die Informationspolitik

Tostedt. Die neue Stromtrasse „SuedLink“ soll künftig Windenergie aus Schleswig-Holstein und von der Nordsee nach Bayern und Baden-Württemberg transportieren. Im Rahmen der Bürgerbeteiligung im Kreis Stade wurden kürzlich vier Alternativtrassen vorgeschlagen, die auf Harburger Gebiet verlaufen und deren Umsetzung zahlreiche Kommunen in der Region betreffen würde. Auch auf die Samtgemeinde Tostedt hätte das Projekt gravierende Auswirkungen: Lediglich eine der neun Mitgliedsgemeinden bliebe von den Trassenalternativen verschont. Die Gemeindeverwaltung lehnt deshalb die Planungen entschieden ab und kritisiert, dass der Vorhabenträger nicht frühzeitig den Dialog mit den Bürgern vor Ort gesucht hat.

Die Trassenalternativen verlaufen im sogenannten „B3-Korridor“ durch die Mitgliedsgemeinden Kakenstorf, Tostedt, Handeloh und Welle. Der „Otter-Korridor“ zieht sich durch die Mitgliedsgemeinden Heidenau, Wistedt, Otter und Welle. Die Heidenau-Trasse betrifft neben Heidenau und Wistedt auch die Gemeinde Königsmoor. Dass es diese Planungen überhaupt gibt, davon hätten die Kommunen erst aus Presseberichten erfahren. „Das ist nicht mit einem offenen Bürgerdialog vereinbar“, heißt es in einer Pressemitteilung der Samtgemeinde Tostedt. Die Bevölkerung habe so keinerlei Möglichkeit gehabt, sich an dem Verfahren zu beteiligen, um auf örtliche Besonderheiten hinzuweisen und Alternativen ins Gespräch zu bringen.

Denn einige der betroffenen Gemeinden seien bereits jetzt in ihrer Entwicklung durch Windkraftanlagen und verlegte Erdkabel eingeschränkt – insbesondere die Gemeinde Heidenau. Die Verlegung einer Leitung zwischen dem Ortskern Heidenau und dem Ferienpark Heidenau wäre nach Ansicht der Verwaltung „nicht konfliktfrei möglich.“ In den Gemeinden Wistedt, Königsmoor und Otter grenzt der Trassenkorridor direkt an Siedlungsgebiete. In Welle ist fast der gesamte Ortskern betroffen. Das sollte aus Sicht der Samtgemeinde vermieden werden. Die Belastungen für die Anwohner in diesen Bereichen könnten hoch sein. Eine Entwicklung muss möglich bleiben. Trassenvarianten außerhalb von Ortschaften und Siedlungsgebieten sollten deshalb bevorzugt gewählt werden.

Ein weiteres Problem: In Siedlungsnähe werde zwar vom Vorhabenträger auf die für die Leitungsverlegung neue Erdverkabelung hingewiesen; es sei aber davon auszugehen, dass auch zu den erdverlegten Kabeln bestimmte Abstände zur vorhandenen Bebauung beziehungsweise einer geplanten Siedlungsentwicklung eingehalten werden müssen. Doch dafür benötige der Betreiber das Einverständnis der Gemeinde und insbesondere der Flächeneigentümer. Außerdem werde ein Arbeitskorridor für die Verlegung der Kabel zur Verfügung gestellt werden müssen. „Dies wird nicht innerhalb der vorhandenen Bebauung möglich sein“, so die Gemeindeverwaltung.

Samtgemeindebürgermeister Peter Dörsam weist zudem darauf hin, dass die Siedlungsbereiche entlang der B3-Trasse im Bestand nicht eingeschränkt werden dürfen. Darüber hinaus gibt es in der Samtgemeinde viele ökologisch wertvolle Bereiche, die sich teilweise auch innerhalb der beantragten Trassenkorridore befinden. Eine Abfrage von Umweltdaten und Vorabstimmung mit den entsprechenden Trägern öffentlicher Belange sowie den örtlichen Interessenvertretungen für die Festlegung eines Grobkorridors im Vorfeld der Untersuchung wäre aus Sicht der Samtgemeinde Tostedt somit dringend erforderlich gewesen.

Auch die Kreisverwaltung sieht in den Alternativen Probleme für Naturschutz und Siedlungsentwicklung. Landrat Rainer Rempe lehnt die Trassenalternativen ab.