Betreiber Michael Fritz hat den Landkreis Harburg bereits mündlich über sein Vorhaben informiert

Moisburg. Zwischen Weihnachten und Neujahr ließen es die Besucher im MicMac in Moisburg noch einmal krachen. Jetzt wird es ruhig um den Tanztempel. Die Diskothek bleibt offenbar vorerst geschlossen. Das würde auch das Ende des laufenden Verfahrens gegen den Landkreis Harburg bedeuten. Einige Anwohner hatten vor zwei Jahren eine Untätigkeitsklage eingereicht, forderten die Umsetzung von diversen Lärmschutzmaßnahmen (das Abendblatt berichtete).

Jahrelang fühlten sich die Anwohner der Straße „Am Schützenplatz“ vom Betreiber der Moisburger Kultdisco, Michael Fritz, und seinen Gästen gestört, und in ihrem Kampf um mehr Ruhe von Betreiber und Behörde alleingelassen. Der Streit mündete in einer Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg. „Für unser Gefühl hat sich die Verwaltung in der Vergangenheit nicht intensiv genug um eine Lösung des Problems bemüht“, begründete damals die Rechtsanwältin Maike Chandra, die die Anwohner im Rechtsstreit vertritt.

Nach einigen Nachbesserungsarbeiten schloss Michael Fritz im Mai 2014 dann das MicMac, legte offiziell eine Sommerpause ein. Im September machte er seinen Laden wieder auf, veranstaltete wie gewohnt Motto-Partys in dem Kulttempel der 70er-Jahre. Im Dezember standen schließlich die bei den Besuchern beliebte X-Mas-Party, der Weihnachtsball und die Last-Chance-Party auf dem Programm. Und auch Silvester ließen die Gäste auf dem Gelände Raketen fliegen und Korken knallen.

Wieder einmal stellte der Lärmpegel die Anwohner auf eine harte Probe. „Das war ganz, ganz schlimm. Es war sehr laut und nach der Last-Chance-Party am Sonntag haben schon die Glocken geläutet, da lief im MicMac immer noch die Musik", erzählt Susanne Pudwell, Anwohnerin und Frau des Hauptklägers Günter Pudwell. Dass die Diskothek nun offenbar endgültig geschlossen werden soll, bedauert sie aber. „Das war ja niemals unser Ziel. Der Betrieb des MicMac hätte ruhig weiterlaufen können. Wir wollten einfach nur ein bisschen mehr Ruhe. Jeder, der eine Diskothek betreibt, muss sich eben an bestimmte Auflagen und Richtlinien halten“, sagt sie.

Sollte Michael Fritz den Betrieb endgültig einstellen, so wäre auch die Untätigkeitsklage gegen den Landkreis Harburg gegenstandslos. „Wenn keiner Lärm macht, dann gibt es auch nichts zu prozessieren“, sagt Fritz’ Anwalt Ulf Hellmann-Sieg. Und auch die im August vom Gericht bestellten Lärmpegelmessungen durch den TÜV seien damit hinfällig.