17-Jähriger hatte sieben zum Teil verheerende Brände gelegt – sechs Jahre Jugendhaft

Lüneburg. Das Urteil gegen den 17-jährigen sogenannten „Elbmarsch-Brandstifter“ ist rechtskräftig. Der Jungfeuerwehrmann, der im vergangenen Jahr in der Elbmarsch sieben Brände legte, muss für sechs Jahre in ein Jugendgefängnis. Der Bundesgerichtshof die Revision des Angeklagten gegen das Urteil der 2. großen Jugendkammer als unbegründet verworfen.

Die Jugendkammer hatte den jungen Bütlinger nach einem Indizienprozess wegen schwerer Brandstiftung und Brandstiftung in jeweils drei Fällen zu einer einheitlichen Jugendstrafe von sechs Jahren verurteilt. Vorangegangen war eine äußerst schwierige Beweisaufnahme in der weit über 50 Zeugen gehört wurden, darunter mehrere Hundeführer der Polizei, die mit ihren Man-Trial-Hunden Geruchsspuren verfolgt hatten, die von dem Angeklagten stammten. Der Angeklagte war im September 2013 festgenommen worden. Seitdem war er nicht mehr auf freiem Fuß.