Bürgerinitiative Ostring sagt Klägerin Unterstützung zu. In sieben Wochen läuft Bindung an Bürgerentscheid aus

Buchholz. 61,8 Prozent der Teilnehmer am Bürgerentscheid zum Ostring haben mit Ja gestimmt bei der Frage, ob die Stadt ihre Vereinbarung mit dem Landkreis Harburg zum Bau der Umgehungsstraße aufrecht erhalten soll. Das Ergebnis eines solchen Bürgerentscheids ist mit einem Ratsbeschluss gleichzusetzen, allerdings mit Verfallsdatum: Die Gültigkeit ist auf zwei Jahre beschränkt – und die sind in sieben Wochen um. Geht dann alles wieder von vorn los?

Vorerst nicht, signalisieren Vertreter von Grünen und Buchholzer Liste. Zusammen mit SPD, Linken und Piratenpartei hatten sie Anfang 2012 den Antrag gestellt, dass die Stadt den Vertrag mit dem Landkreis kündigen soll. Daraus resultierte letztendlich ein Jahr später der Bürgerentscheid, der die Vertragskündigung stoppte. Was den Landkreis und die Stadt bisher aber am Bau der Straße hindert, sind mehrere Klagen und ein Verwaltungsgerichtsurteil, das bereits Anfang 2011 den Planfeststellungsbeschluss für ungültig erklärt und Berufung nicht zugelassen hatte. Dem Widerspruch des Landkreises dagegen wurde erst in diesem Herbst stattgegeben. Das Oberverwaltungsgericht hatte jedoch den streitenden Parteien ein Mediationsverfahren nahegelegt.

Zumindest im Buchholzer Stadtrat sind alle Fraktionen diesem Mediationsverfahren gegenüber aufgeschlossen. „Wir sind gesprächsbereit und werden uns dem nicht verweigern“, sagt Grünen-Fraktionschef Joachim Zinnecker. „Mediationsverfahren sind dazu da, um Kompromisse zu finden. Gespräche sollten in jedem Fall stattfinden um auszuloten, was möglich ist“, meint auch Peter Eckhoff, Fraktionschef der Buchholzer Liste.

Allerdings bekleiden beide Fraktionsvorsitzenden eine Doppelrolle, da sie auch Kläger gegen den Ostring unterstützen. So hat Eckhoff in seiner Eigenschaft als Sprecher der Bürgerinitiative Ostring (BIO) mitgeteilt, dass die BIO eine Klägerin weiterhin finanziell unterstützen wolle. Die Klagen begründen sich unter anderem durch den Landschaftsverbrauch und die hohen Kosten bei vergleichsweise geringem Nutzen der Straße. Die BIO führt dazu aktuelle Zahlen an, die in diesem Frühjahr erhoben wurden, auch im Zusammenhang mit dem geplanten Mühlentunnelausbau (das Abendblatt berichtete). Demnach ist auf der Canteleubrücke, also dem Kernstück der Nord-Süd-Achse durch Buchholz, die Zahl der Fahrzeuge binnen zehn Jahren von 24.200 auf 20.900 pro Tag gesunken. „Man wollte durch den Bau des Ostrings die Verkehrsbelastung auf 19.000 Fahrzeuge reduzieren. Wir sind jetzt nur noch 1900 Fahrzeuge von diesem Ziel entfernt“, schildert es die BIO auf ihrer Internetseite. „Weitere Entlastung wird der Mühlentunnel bringen, auch die Optimierung der Ampelschaltungen ist eine Maßnahme, die weniger kostet und keine Landschaft verbraucht“, betont Peter Eckhoff.

Auch die Kosten sind eine Hürde für den Bau des Ostrings, wenngleich die Gegner von einer höheren Summe als die Planer ausgehen. Der Landkreis kalkuliert 17 Millionen Euro, während BIO und auch die Grünen etwa die doppelte Summe anführen, nämlich unter Berücksichtigung der Folgekosten wie Straßeninstandhaltung. Geplant ist, dass Stadt und Landkreis sich die Kosten teilen – obwohl es sich um eine Kreisstraße handelt – und auch Zuschüsse vom Land werden erwartet.

Allerdings hatte Buchholz’ neuer Bürgermeister Jan-Hendrik Röhse kürzlich eine Steuererhöhung ins Spiel gebracht, da notwendige Investitionen sonst nur über neue Schulden zu finanzieren wären. Von konkreten Planungs- und Baukosten für den Ostring war dabei noch gar keine Rede. „Auch der Landkreis hat für 2015 kein Geld für den Ostring im Haushalt eingeplant“, sagt Joachim Zinnecker.

Der Landkreis Harburg lehnt das Mediationsverfahren nicht grundsätzlich ab, möchte aber nach Möglichkeit am Berufungsverfahren festhalten. Der Landkreis argumentiert, dass aus Zeit- und Kostengründen der fertige Planfeststellungsbeschluss die Verhandlungsgrundlage sein müsse. Aus Sicht des Verwaltungsgerichtes war dieser Beschluss fehlerhaft, da die darin enthaltene Anbindung der Straße Heidekamp an den Ostring gar nicht in der Zuständigkeit des Landkreises liegt..

Eine Pressemitteilung zum Ostring-Urteil ist unter www.verwaltungsgericht-lueneburg.niedersachsen.de zu finden. Das Gutachten zur Verkehrsprognose veröffentlicht die BIO unter www.ostring-buchholz.de in der Rubrik „News“