Verwaltung beschließt Vorsichtsmaßnahme für Höfe in Elbnähe zum Schutz vor der Vogelgrippe

Neu Wulmstorf . Hühner, Gänse und Enten auf Höfen in Elbnähe müssen ab sofort im Stall bleiben. Die Landkreisverwaltung hat eine vorsorgliche Stallpflicht für Geflügel in Zugvogelgebieten an der Elbe verhängt. „Die Aufstallungspflicht ist eine reine Vorsorgemaßnahme“, betonte Dr. Astrid Krüger, Leiterin des Veterinärdiensts der Kreisverwaltung. „Im Landkreis Harburg gibt es keinen nachgewiesenen Fall der Geflügelpest“.

Die Stallpflicht gilt für die gesamte Samtgemeinde Elbmarsch sowie für das Gebiet nördlich der Kreisstraßen K 86 und 87 und der Landesstraße 234 der Stadt Winsen. Auch die Gemeinden Stelle und Seevetal sind betroffen. Dort gilt die Vorsichtsmaßnahme für das Areal nördlich der Bahnlinie Hamburg-Hannover.

Wer in diesem Risikogebiet Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse hält, muss die Tiere ab sofort ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung, die Wildvögeln vom Eindringen abhält, unterbringen. Damit will der Landkreis verhindern, dass die Tiere mit Wildvögeln in Kontakt kommen, die die Vogelgrippe übertragen könnten. In Mecklenburg-Vorpommern war der Vogelgrippenvirus H5N8 erstmals in Europa bei einem Wildvogel nachgewiesen worden.

Der Hof von Henner Schönecke aus Neu Wulmstorf, einer der größten Geflügelhalter in der Region, liegt zwar nicht im Risikogebiet. Aber der Landwirt hat dennoch längst Vorkehrungen getroffen. Schöneckes Betrieb ist bekannt für seine offenen Türen. Doch nachdem der gefürchtete Vogelgrippevirus auf Rügen nachgewiesen worden war, hat Henner Schönecke seiner Transparenzoffensive eine Pause verordnet. Besucher müssen dem Betrieb vorerst fern bleiben. Zudem hat er die Hygienevorkehrungen verschärft, indem er beispielsweise Desinfektionswannen aufgestellt hat. Die Eier seiner insgesamt 38.000 Hennen tragen das Prädikat „Freilandhaltung“. Wenn er die Hühner in den Stall sperren müsste, verdienen die gelegten Eier nur noch den Namen Bodenhaltung. „Diese Eier wollen unsere Kunden natürlich nicht“, sagt Henner Schönecke. Insofern ist er ganz froh, dass er mit seinem Betrieb in Ardestorf von der Stallpflicht ausgenommen ist.

Schönecke und alle anderen 873 Geflügelhalter im Landkreis, ganz gleich, ob sie im Risikogebiet wohnen oder nicht, müssen ab sofort zudem weitere Vorschriften für ihre rund 800.000 Tiere einhalten. Sie dürfen das Geflügel nur unter einem Dach oder im Stall füttern und tränken. Sonst könnten Wildvögel mit ihrem Kot das Futter und Wasserstellen verunreinigen und Erreger übertragen. Wildvögel dürfen keinen Zugang zu Futter und Wasserstellen haben. Jeder Geflügelhalter muss in einem Register festhalten, an wen er Tiere verkauft und von wem er welche erworben hat. Außerdem müssen die Halter ein Besucherbuch führen. Für betriebsfremde Personen müssen Desinfektionsmatten und Schutzkleidung ausgelegt werden. Sollten Hühner oder Gänse erkranken oder sterben, müssen die Halter das Veterinäramt des Landkreises unter 04171/693653 kontaktieren und die Ursache abklären lassen.