Deutliche Worte der Richterin für Buxtehuder Schulhofvergewaltiger Pascal D. Zuhörer verließen bei Verlesung den Saal

Stade. Seine Opfer, ein 14-jähriges Mädchen und eine 20-Jährige werden ein Leben lang an den Folgen des brutalen Verbrechens leiden. Ihr Peiniger wird spätestens nach sieben Jahren wieder in Freiheit leben können. Wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung, sexuellem Missbrauch von Minderjährigen sowie Besitz von Jugendpornografie wurde der 22-Jährige, als „Buxtehuder Schulhofvergewaltiger“ bezeichnete, Pascal D. gestern in Stade zu sieben Jahren Haft verurteilt.

Damit folgte die 1. Große Jugendstrafkammer unter Vorsitz der Richterin Gudrun Pudimat den Anträgen des Staatsanwaltes Felix Schmidt und der Verteidiger des Täters. Das Smartphone, mit dem der Täter den Missbrauch an seinen Opfern filmte, und fotografierte, wurde eingezogen. Er hatte gedroht, die Aufnahmen ins Internet zu stellen. Ohne sichtbare Regung akzeptierte Pascal D. den Richterspruch.

Zu milde sei das Urteil für zwei so brutale Verbrechen sagten beide Vertreterinnen der Opfer als Nebenkläger. Die Anwältinnen des 14-jährigen Mädchens, Katrin Bartels, und Sabine Hippert-Otromke forderten nach ihren Plädoyers mindestens zehn Jahre Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. Schließlich könne niemand ausschließen, dass der 22-jährige Tischler aus Buxtehude nach seiner Haft eine Gefahr bleibe, so die Anwältinnen. „Niemand weiß, ob sich Pascal D. nicht weitere Opfer gegriffen hätte, wäre er nicht so schnell von der Polizei erwischt worden“, sagte Bartels. Beide Anwältinnen wollen eine Revision anstreben.

Während der Urteilsbegründung waren die Eltern der 14-Jährigen und die 20-jährige Nebenklägerin erneut so aufgewühlt, dass sie weinten. Richterin Pudimat verzichtete in ihrer Urteilsbegründung auf Detailschilderungen der Taten. Dennoch hielten es manche der Zuhörer nicht aus und verließen weinend und erschüttert den Saal.

„Kindlich in Aussehen und Wesen war das 14-jährige Mädchen“, das am Sonntagmorgen des 2.Februars auf dem Weg zur Kirche vom Fahrrad gerissen wurde, so die Richterin. Zweieinhalb Stunden verging sich der 1,95 Meter große und kräftige Möbeltischler auf dem Hof der Stieglitz-Schule immer wieder an dem Kind. Er hatte sich vermummt und drohte ihr, dass er sie umbringen würde, wenn sie sich wehrt oder ihn verrät.

Nach dem gleichen Muster und ebenso brutal griff er sich drei Wochen später die 20-Jährige, die kurz vor sechs Uhr auf dem Weg zur Arbeit war. Alle Gegenwehr der zierlichen jungen Frau blieb erfolglos. Die junge Frau hatte im Prozess als Zeugin ausgesagt. Richterin Pudimat hob hervor, dass die Frau den Mut hatte, ihrem Peiniger im Gerichtssaal gegenüberzutreten. Und dass sie trotz der eigenen Not die Kraft zur Anteilnahme für das noch einmal deutlich jüngere Opfer aufbrachte.

Dass Pascal D. Reue gezeigt, ein umfassendes Geständnis abgelegt und im Strafverfahren kooperativ mitgewirkt hatte, hielt die Kammer ihm strafmildernd zugute. Auch dass er sich glaubhaft um Wiedergutmachung bei seinen Opfern bemühte. Für eine Sicherrungsverwahrung nach der Haft oder einen sogenannten „Vorbehalt der Sicherungsverwahrung“, wie von den Vertretern der Opfer gewünscht, sah die Kammer keine hinreichenden Gründe. Dazu werde geprüft, ob von dem Täter nach der Haft „eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht“. Dafür gebe es nach der „Gesamtwürdigung des Täters“ keine Anzeichen, so Richterin Pudimat.

Pascal D.s Verteidiger Heiko Granzin sagte, „dass für dieses harte Vergehen ein in jeder Hinsicht gerechtes Urteil gesprochen wurde“. „Mein Mandant wusste, dass er ins Gefängnis muss, wir hoffen nun, dass das Urteil den Opfern etwas Frieden bringt.“

Maßgeblich für das Urteil war auch die Einschätzung des Gerichtsmediziners Dr. Harald Schmidt. In seinem Gutachten attestierte er, dass bei Pascal D. trotz Alkohol- und Drogenkonsums vor den Taten „keine Hinweise auf Einschränkung der Steuerungsfähigkeit“ erkennbar waren.

Wer ein Kondom überziehen, die Opfer gezielt bedrohen und seine Handlungen mit dem Smartphone filmen kann, könne nicht so besoffen gewesen sein, dass er als unzurechnungsfähig gelten müsse, so der Rechtsmediziner. Deshalb sein Fazit: Pascal D. war für seine Taten voll schuldfähig.