Der FDP-Bürgerschaftsabgeordnete Kurt Duwe bezeichnet die Beachclub-Saga als „Spitze des Eisbergs“

Harburg. Der Harburger FDP-Bürgerschaftsabgeordnete Dr. Kurt Duwe sieht in der Causa Beachclub im Binnenhafen einen neuerlichen Beweis dafür, wie der SPD-Senat die Befugnisse des Bezirks immer weiter aushöhlt. „Eine Missachtung der Einbeziehungspflichten nach Paragraf 28 Bezirksverwaltungsgesetz findet derzeit regelmäßig statt. Die Bezirke werden in aller Regel bei Standortfragen vom Senat erst angehört, wenn eine grundsätzliche Entscheidung hinter verschlossenen Türen längst gefallen ist“, so Duwe.

Der liberale Politiker hatte unter dem Titel „Bezirke gestärkt oder noch mehr Hinterzimmerpolitik betrieben?“ eine Schriftliche Kleine Anfrage eingereicht, auf die der Senat kürzlich geantwortet hat. In der Antwort wird darauf verwiesen, dass seit 2011 insgesamt 105 Anhörungsverfahren durchgeführt worden seien. Es wird aber auch eingeräumt, dass im Zusammenhang mit den „Maßnahmen zur Erweiterung der Zentralen Erstaufnahme sowie der Folgeunterbringungen“ von den zuständigen Behörden in 13 Fällen aufgrund einer „drohenden Obdachlosigkeit“ von Asylbewerbern auf eine Anhörung verzichtet wurde. Die Verfahren würden aber nachgeholt, „soweit die Standorte über die unmittelbare Notsituation hinaus weiter genutzt werden sollten.“

Für Duwe steckt „hinter den Nebelkerzen des Senats zum Thema Beachclub“ indes Methode, die Beachclub-Saga sei da nur „die Spitze des Eisbergs“. Die Antworten auf die konkrete Nachfrage, was der SPD-Senat zur angekündigten Stärkung der Bezirke tatsächlich unternommen hat, seien „geradezu zynisch“. Da seien acht Drucksachen genannt worden, hinter denen sich diverse Sparmaßnahmen in den Bezirken verbergen würden, wie die Abschaffung des Bezirklichen Ordnungsdienstes, die Terminvergabe in Kundenzentren und der Abbau von Personal. „Statt offensiv mit den Bezirksversammlungen zu kommunizieren, hat der SPD-Senat seit 2011 sage und schreibe über 20 neue Lenkungsgruppen geschaffen, in denen verwaltungsintern Entscheidungen vorbereitet werden“, moniert Duwe.

Es sei nun an der Zeit, den Bezirken „echte Entscheidungsbefugnisse“ zuzugestehen, um den Interessen der Bürger vor Ort wirklich gerecht zu werden. Sonst wären auch Bürgerentscheide lediglich Scheindemokratie, wenn sich der Senat je nach Belieben darüber hinwegsetzen könne.

Bekanntlich hatte der Senat per Anweisung ans Bezirksamt (Evokation) eine Änderung des gültigen Bebauungsplans für den Binnenhafen untersagt und damit den Bürgerentscheid, respektive folgenden Beschluss der Bezirksversammlung für unwirksam erklärt. Der Senat hat sein Vorgehen damit begründet, im konkreten Fall überschreite das mit dem Bürgerbegehren verfolgte Ziel in unzulässiger Weise „die Grenzen des Entscheidungsrechtes der Bezirksversammlung“.