Harburger Jugendhilfeausschuss fordert von der Sozialbehörde die Finanzierung der dringend notwendigen Evaluation

Harburg. Kinder- und Jugendprojekte im Bezirk Harburg sollen gezielter gefördert werden. „Wir bezuschussen seit Jahren eine Liste von Projekten, von denen wir nicht wissen, ob sie bedarfsgerecht und ausreichend sind. Dieses Geldverteilen mit der Gießkanne macht wenig Sinn“, sagt Birgit Rajski. Die SPD-Abgeordnete in der Bezirksversammlung Harburg ist Fachsprecherin ihrer Fraktion für Jugendhilfe und stellvertretende Vorsitzende im Jugendhilfeausschuss der Bezirksversammlung. Es gehe nicht darum, so Rajski weiter, dass die Politik die zweifelsfrei gute Arbeit der Träger in den verschiedenen Einrichtung nicht wertschätze. Vielmehr sei es endlich an der Zeit, die Projekte, die in Harburg liefen, darauf hin zu prüfen, ob sie noch zeitgemäß seien, und wo es Lücken gebe. Dem Jugendhilfeausschuss steht ein jährlicher Etat von rund 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. Hinzu kommen Restmittel. Das ist Geld, das zwar von den Trägern beantragt und vom Ausschuss gewährt, aber nicht abgerufen wurde. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Mitarbeiter von Trägern über einen längeren Zeitraum krank sind und ihr Gehalt von der Krankenkasse beziehen. Wie hoch diese Restmittel am Ende des Jahres tatsächlich sind, ist bei der Verteilung der Fördermittel allerdings nicht abzusehen. Der Jugendhilfeausschuss rechnet in diesem Fall also mit einer unbekannten Variablen.

„Es soll in erster Linie sicher gestellt werden“, so die SPD-Abgeordnete weiter, „dass die Bedarfe der Kinder und Jugendlichen im Bezirk Harburg gedeckt sind und dort, wo dies nicht der Fall ist, schnell umzusteuern.“

Aus diesem Grund hatte der Jugendhilfeausschuss der Bezirksversammlung Harburg vor geraumer Zeit eine Evaluation aller Projekte in der offenen Kinder- und Jugendarbeit gefordert. Eine Forderung, der sich die Träger im Bezirk angeschlossen haben. Das Problem: Der Bezirk kann eine solche Evaluation nicht aus eigener Kasse bezahlen. Der Jugendhilfeausschuss ist der einzige Fachausschuss der Bezirksversammlung, der autark arbeitet, weil er per Gesetz nicht an die Bezirksversammlung gebunden ist. Der Ausschuss wandte sich an die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) – ohne Erfolg.

Die Fachbehörde lehnt eine Finanzierung dieser Evaluation aus dem „Gutachtentitel“ im Haushalt des Senats ab. Dies sei „unüblich und problematisch“, schreibt die BASFI in ihrer Antwort vom 10. September. Weiter führt die BASFI an, dass aus diesem Topf Vorhaben aus den Bereichen Kinderschutz und Wohnungslosenhilfe finanziert würden. Damit will der Harburger Jugendhilfeausschuss die Angelegenheit nicht auf sich beruhen lassen. „Diese Antwort und die Begründung sind nicht nachvollziehbar“, sagt Ausschussvorsitzender Florian Klein (CDU). Er und seine Ausschuss-Kollegin Rajski akzeptieren die Haltung der Fachbehörde nicht. Aus ihrer Sicht heißt „unüblich“ nicht unmöglich. „Die Jugendhilfelandschaft“, heißt es in dem Antwortschreiben an die BASFI, „hat sich in den letzten Jahren grundlegend verändert und ist im Begriff, es weiterhin zu tun“. Die Umstellung auf den schulischen Ganztagsbetrieb, die inzwischen in nahezu allen Bereichen vollzogen sei, so Klein und Rajski, habe die offene Kinder- und Jugendarbeit vor neue Herausforderungen gestellt. Konzepte, Öffnungszeiten und Personal müssten auf den Prüfstand gestellt werden. Der Jugendhilfeausschuss sei vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierung und der Tariferhöhungen vor die Aufgabe gestellt, so Klein und Rajski, „zielgerichtet und effizient zu arbeiten, gerade auch hinsichtlich einer ganzheitlichen sozialräumlichen Jugendhilfeentwicklung“. Dies sei kein spezielles Harburger Problem. „Die Veränderungen in diesem Bereich betreffen alle Hamburger Bezirke, dementsprechend stehen alle Bezirke vor ähnlichen Herausforderungen“, sagt Rajski. Eine Evaluation in Harburg, finanziert aus dem Gutachtentitel des Senats, bringe Erkenntnisse für alle Bezirke. Die Harburger fordern jetzt die BASFI eindringlich auf, Mittel für eine Evaluation zur Verfügung zu stellen. „Damit wir unserer gesetzlichen Aufgabe – einer bedarfsgerechten Jugendhilfeplanung – nachkommen können“, heißt es in dem Schreiben von Klein und Rajski an die Fachbehörde.