Nachdem in einem Putenzuchtbetrieb in Mecklenburg-Vorpommern der gefährliche Geflügelpestvirus H5N8 nachgewiesen wurde, weist der Landkreis noch einmal auf die Geflügelpest-Verordnung hin.

Winsen. Alle Geflügelhalter, die in den vergangenen drei Wochen Kontakt zu Haltern im Landkreis Vorpommern-Greifswald hatten, müssen sich umgehend bei ihrem zuständigen Veterinäramt melden. Da zurzeit der Herbstvogelflug stattfindet, ist laut dem Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium die Gefahr einer Ansteckung durch Wildvögel besonders hoch. Geflügel, das nicht ausschließlich in Ställen gehalten wird, darf nur an Plätzen gefüttert werden, die Wildvögeln nicht zugänglich sind. Die Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände muss für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Der neue Typus der Vogelgrippe ist für sämtliches Geflügel hoch ansteckend und aggressiv: „Wir bitten alle Geflügelhalter, die ihr Geflügel im Freien halten, um besondere Vorsicht“, ergänzt Dr. Christian Lipke vom Veterinäramt des Landkreises Harburg