Winsen belohnt Engagement. Neuer Bebauungsplan in Borstel

Winsen. Beim Verkauf von stadteigenen Grundstücken haben in Winsen ehrenamtlich engagierte Bürger zukünftig bessere Chancen. Das hat der Rat am Donnerstagabend bei fünf Gegenstimmen der Grünen beschlossen. Hintergrund: Seit Jahren wird von der Stadt unter dem Marktniveau angebotenes, zuvor erworbenes Bauland nach Kriterien wie Einkommen, Zahl der Kinder oder der Aufnahme von pflegebedürftigen Personen vergeben. Dabei spielt auch der Wohnsitz in Winsen eine Rolle, so dass Einheimische bei dem Punktsystem einen Vorteil haben. Grundsätzlich gilt: Nur wer mindestens 40 Punkte aufweisen kann, wird bei der Vergabe berücksichtigt.

Künftig soll es fünf zusätzliche Punkte für Menschen geben, die sich unentgeltlich bei Vereinen und Institutionen in der Stadt engagieren. In der Diskussion im Rat ging es darum, ob diese Regelung nur auf Bürger in Winsen beschränkt werden sollte. „Wir wollen das Ehrenamt in Winsen stärken und den Einwohnern einen Heimvorteil geben“, sagte Cornell Babendererde (CDU). Dagegen hielt Erhard Schäfer (Grüne) die Regelung für rechtswidrig, weil Menschen von außerhalb diese Bedingung nicht erfüllen könnten. Er kündigte an, die Regelung von der Kommunalaufsicht überprüfen zu lassen.

Den Knoten durchschlugen schließlich Ottmar Frey (Winsener Liste) und Thorsten Perl (SPD) mit einem „charmanten“ Gedanken, der dann eine Mehrheit fand. Danach sollen bei der Vergabe der Punkte auch ehrenamtlich Engagierte berücksichtigt werden, die mindestens ein Jahr einer Organisation angehören, die auch in Winsen vertreten ist. Das wäre etwa bei der Feuerwehr oder beim Roten Kreuz der Fall.

Mit den Stimmen der Grünen aber gegen die SPD und FDP stimmte der Rat für einen einfachen Bebauungsplan Borstel Nr. 10 „Im Ort“, der sich auf eine Randlage im nordwestlichen Bereich bezieht. „Derzeit heißt es immer, die Verwaltung ist überlastet. Da sollte jetzt kein Plan für einen Umbau im Ort erstellt werden“, kritisierte Klaus-Dieter Petersen (SPD). Auch Nino Ruschmeyer (FDP) hielt es für falsch, bei einer bestehenden Bebauung nun noch Vorgaben zu machen.

CDU und Grüne setzten sich mit 26 Ja-Stimmen durch. So werden jetzt für das in zwei Teilbereiche aufgeteilte Gebiet Grundstücksmindestgrößen von 650 beziehungsweise 800 Quadratmeter vorgegeben. Gebäude auf den Flächen dürfen 130 beziehungsweise 200 Quadratmeter einnehmen. In jedem Einzelhaus können nicht mehr als fünf einzelne Wohnungen entstehen.

Sollten Landwirte in einem der Teilbereiche aufgeben, soll ein reines Wohngebiet entstehen. „Die Bebauung wird so gesteuert, dass sie der örtlichen Struktur angemessen ist“, so der Leiter der Stadtplanung, Alfred Schudy.