Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat in dem Normenkontrollverfahren um die Bebauung des ehemaligen Schützenplatzes mit einem Famila-Discounter einem Eilantrag der Gemeinde Hanstedt stattgegeben.

Hanstedt kritisiert die Größe des geplanten Marktes, und fürchtet, dass der Discounter mit seinen geplanten 3000 Quadratmetern Kunden von den Hanstedter Einzelhändlern abziehen könnte. Wegen der vorläufigen Entscheidung darf der Bebauungsplan bis zum endgültigen Urteil über den Normenkontrollantrag nicht ausgeführt werden. Hierzu stellt die Gemeinde Jesteburg, die in dem Verfahren bisher nicht angehört wurde, klar, dass das nur ein Argument für das Oberverwaltungsgericht ausschlaggebend war, nämlich, dass der Bebauungsplan nicht das Integrationsgebot aus dem Landesraumordnungsprogramm (LROP) berücksichtige. „Nicht die Größe des Projekts wurde beanstandet, sondern nur gesagt, dieses Projekt muss im Ortskern von Jesteburg umgesetzt werden“, ist auf der Internetseite der Gemeinde zu lesen. Die Rechtsanwälte der Gemeinde prüfen nun den Sachverhalt. Eine endgültige Entscheidung über den Normenkontrollantrag wird das Oberverwaltungsgericht zu einem späteren Zeitpunkt fällen.