Oberverwaltungsgericht lässt eine Berufung gegen die aufgehobene Planfeststellung in Buchholz zu

Buchholz. Neue Wende in dem seit Jahrzehnten andauernden Streit um den Ostring für Buchholz: Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) hat zugelassen, dass der Kreis gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berufung einlegen kann. Damit steigen die Chancen, dass die sechs Kilometer lange Trasse doch noch gebaut wird. Sie soll die Innenstadt vom Verkehr entlasten. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Lüneburg (VG) das Planfeststellungsverfahren aufgehoben. „Wir haben den neuen Beschluss zur Kenntnis genommen und schreiben nun eine Begründung für die Berufung“, sagte Kreis-Sprecher Johannes Freudewald am Montag dem Abendblatt.

Das OVG rät nun Kreis, Stadt und Klägern zu einem Mediationsverfahren. Dabei würde ein neutraler Schiedsrichter versuchen, eine von allen Seiten akzeptierte Lösung zu finden. „Wir wollen in jedem Fall nach einem Weg suchen, das Ostring-Projekt umzusetzen und sind für die Mediation offen,“ sagt Freudewald. Das gilt nicht nur für den Kreis, sondern auch für die Stadt Buchholz und die Kritiker der bisherigen Planung. So hält auch Joachim Zinnecker, der Fraktionssprecher der Buchholzer Grünen, die Mediation für „gut und richtig. Eine Entlastung für die Innenstadt wollen wir auch, aber keine autobahnähnliche Schnellstraße um Buchholz, die viel Landschaft verbraucht und hohe Kosten verursacht.“

Die Kosten von 17 Millionen Euro sollen sich Bund, Kreis und Stadt teilen

Noch im Januar 2013 hatte sich mit fast 62 Prozent die Mehrheit der Beteiligten eines Bürgerbegehrens für eine Umgehung ausgesprochen. Sie hießen damals einen Vertrag zwischen der Stadt und dem Kreis gut, nach dem die Maßnahme zu gleichen Teilen finanziert werden sollte. Helfen soll der Bund über das Gesetz zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden. Vom gut 17 Millionen Euro teuren Ausbau würde er 60 Prozent tragen. Stadt und Kreis würden sich die noch fehlenden rund sieben Millionen Euro teilen. Der Ostring soll dann in einem großen Bogen am Rande der Stadt die Kreisstraßen K28 und K13 miteinander verbinden.

Die Kritik setzte zuletzt an den Zuständigkeiten für das Projekt an. Drei Kläger, deren Grundbesitz von der geplanten Straße betroffen wäre, wandten sich an das Verwaltungsgericht. Sie sahen zum einen kein Bedürfnis für die neue Trasse und wandten weiter ein, dass auch Belange der Landwirtschaft nicht ausreichend berücksichtigt worden seien. Das VG argumentierte schließlich formal. Weil die Anbindung der Umgehung keine Kreisstraße sei, sei der Landkreis auch nicht zuständig und das Projekt so insgesamt rechtswidrig.

Diese Argumentation, so heißt es jetzt vom OVG aus Lüneburg, wurde nun bemängelt. Denn die Anbindung sei eine notwendige Folgemaßnahme des Ostrings und die Planung sei selbst dann nicht rechtswidrig, wenn der Kreis nicht für die Baumaßnahmen insgesamt zuständig sei. Ob der Weg für den Ostring nun frei wird, hängt zunächst am OVG. Das Gericht muss über die Berufung entscheiden, die bis Ende September vorliegen muss. Als letzte Instanz könnte danach noch das Bundes-Verwaltungsgericht eingeschaltet werden.