22-Jähriger aus Buxtehude steht in Stade vor Gericht. Entscheidend für das Strafmaß ist psychologisches Gutachten
Stade/Buxtehude. Brutal und erbarmungslos hat sich der Buxtehuder Pascal D. an seinen Opfern vergangen, sie physisch und psychisch schwer verletzt. Jetzt muss sich der sogenannte „Schulhofvergewaltiger“ von Buxtehude vor dem Stader Landgericht verantworten. Nachdem Polizei und Staatsanwaltschaft Stade die Kette erdrückender Beweise geschlossen hatten und der Angeklagte die Verbrechen gestehen will, geht es in den fünf angesetzten Prozesstagen vorrangig um das Strafmaß für das Verbrechen.
Staatsanwalt Felix Schmidt wirft dem 22-jährigen Möbeltischler zweifache Vergewaltigung jeweils in Tateinheit mit Körperverletzung vor. Im Fall des 14-jährigen Opfers kommt sexueller Missbrauch von Jugendlichen hinzu. Die Staatsanwaltschaft geht derzeit von einer uneingeschränkten Schuldfähigkeit des Angeklagten aus. Die Details, die Staatsanwalt Schmidt aus der Anklageschrift vorträgt, veranschaulichen, mit welcher Brutalität der 22-Jährige seine Opfer zu sexuellen Handlungen gezwungen, sie verletzt, erniedrigt und für ihr weiteres Leben schwer traumatisiert hat.
Pascal D. droht im Falle seiner Verurteilung eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren mit anschließender Sicherungsverwahrung. Laut Anklage hat Pascal D. am Sonntagmorgen des 2. Februar, gegen 10.50 Uhr, zunächst das 14-jährige Mädchen bei der Sporthalle der Stieglitzschule auf verschiedene, brutale Weise vergewaltigt.
Drei Wochen später, am 23. Februar, ebenfalls ein Sonntag, morgens gegen 5.45 Uhr, überfiel er eine seinerzeit 20-jährige Buxtehuderin und zwang sie auf den Schulhof der Grundschule Altkloster. Dort vergewaltigte er sein Opfer, das sich mit allen Kräften gegen den körperlich überlegenen Täter wehrte, ebenfalls brutal. Besonders perfide: Der Vergewaltiger filmte die Taten mit seinem Smartphone und fotografierte den Intimbereich seiner Opfer. Es gibt insgesamt 94 Bilder.
Wie die zehnköpfige Ermittlungsgruppe der Polizei dem Täter auf die Spur gekommen ist, wurde aus ermittlungstaktischen Gründen nicht erläutert. Zu den Beweismitteln gehörten DNA-Material von den Tatorten, das Pascal D. zugeordnet werden konnte, auch Fährtenhunde wurden erfolgreich eingesetzt.
Der 22-jährige Mann war zuvor strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten. Er lebte in geordneten Verhältnissen, ging seiner Arbeit nach, hatte ein Auto und eine eigene Wohnung. Unmittelbar nach seiner Festnahme am 12. März räumte der Angeschuldigte die Taten gegenüber seinen Hamburger Anwälten Heiko Granzin und Cornelius Diedrich ein. Ein Geständnis lag jedoch zu Prozessbeginn der Staatsanwaltschaft noch nicht vor.
Am ersten Tag der mündlichen Verhandlung kündigten die beiden Strafverteidiger an, dass ihr Mandant ein umfassendes Geständnis ablegen wolle, um seinen Opfern die Aussagen „und weitere Schmerzen“ zu ersparen. Rechtsanwalt Lorenz Hünnemeyer, der das 14-jährige Opfer vertritt, sagte, dass seine Mandantin nicht vor Gericht aussagen werde. Das 20-jährige Opfer, vertreten von der Buxtehuder Anwältin Sabine Hippert-Otromke, will jedoch vor Gericht ihre Qualen und Details der brutalen Vergewaltigung schildern, um ein anschauliches Bild ihres Peinigers zu vermitteln.
Im Stader Schwurgerichtssaal vor der 1. Großen Jugendstrafkammer unter Vorsitz von Richterin Gudrun Pudimat stehen sich das Opfer und ihr Peiniger nun gegenüber. Die zierliche junge Frau, mit den langen braunen Haaren hat den Blick entschlossen auf Pascal D. gerichtet. Ihre Atmung und das Pulsen der Adern am Hals zeigen, wie aufgewühlt sie ist.
Der adrett im weißen Hemd, dunklen Jeans und weißen Schuhen erschienene Angeklagte, der auf den ersten Blick wie der nette, sportliche Junge von nebenan wirkt, kann seinem Opfer nicht in die Augen sehen. Die schwarzen, kurzen Haare sind sauber geschnitten, seine braunen Augen hat er meist zu Boden gerichtet. Seine Gesichtszüge wirken manchmal fast jungenhaft weich.
Weil der psychiatrische Sachverständige, der die Persönlichkeit des Angeklagten beurteilen soll, zum Prozessauftakt verhindert war, wurden die mündlichen Vernehmungen des Angeklagten und der 20-jährigen Buxtehuderin, die als Nebenklägerin auftritt, auf kommenden Freitag vertagt. Für das Strafmaß wird letztendlich das psychiatrische Gutachten von großer Bedeutung sein. Richterin Pudimat möchte die Einlassung des Angeklagten hören um Ober- und Untergrenze für das Strafmaß zu justieren. „Solange ich keinen eigenen Eindruck vom Angeklagten habe, sehe ich mich dazu nicht in der Lage“, sagte die Vorsitzende.