Drei junge Männer nach Überfall auf Volksbank Vahrendorf verurteilt. Bankangestellte erleidet Trauma und Fehlgeburt

Tostedt. Ihr Banküberfall auf die Volksbank-Filiale in Vahrendorf am 2. April war ein Reinfall. Auf der Flucht wurden Ceger A., Saler M., beide 20, sowie San K., 19, gefasst. Gestern mussten sie sich vor dem Tostedter Jugendschöffengericht verantworten. Die drei jungen Männer aus Neuwiedenthal hatten bei dem Raub etwa 850 Euro Münzgeld erbeutet. Um die Herausgabe zu erzwingen, hatten sie die Angestellten mit Schreckschusswaffen bedroht.

Was die Täter nicht wussten: Die Bankangestellte Christina Sch. ist bis heute aufgrund des Überfalls arbeitsunfähig und schwer traumatisiert. Die Anwälte der Angeklagten waren daher überrascht, dass Rechtsanwalt Uwe Altemeyer aus Stralsund sie als Nebenklägerin vertrat. Er erhob schwere Vorwürfe gegen das Trio: Infolge des Überfalls habe Sch. auch eine Fehlgeburt erlitten: Zum Zeitpunkt des Überfalls war sie in der achten Woche mit Zwillingen schwanger. Die Kinder verlor sie zwei Wochen später.

Während zwei der Angeklagten bisher nicht oder nur mit kleinen Delikten aufgefallen waren, kam K. direkt aus der U-Haft zum Prozess: Er war wegen eines versuchten Raubüberfalls vom Hamburger Landgericht bereits zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt und nach dem Überfall in Vahrendorf verhaftet worden.

Altemeyer wollte erwirken, dass der Tatbestand der schweren Körperverletzung sowie der erzwungene Schwangerschaftsabbruch in die Anklage mit aufgenommen werden. Die Richterin ließ die Nebenklage zu. Altemeyer verlas eine Erklärung seiner Mandantin: Sie sei psychisch so stark beeinträchtigt, dass sie unter akuten Angstzuständen, Schlafstörungen und unwillkürlichem Zittern leide und die Wohnung nicht mehr verlassen könne. Sie habe Panik in Gegenwart von „Personen mit ausländischem Hintergrund“, sie habe ihre Hamburger Wohnung aufgeben und zurück zu ihrer Familie ziehen müssen. „Die Angeklagten haben das unbeschwerte Leben meiner Mandantin zerstört.“ Die Anklage habe dies „schlichtweg unterschlagen“.

Der Angeklagte K. ließ durch seinen Anwalt erklären, er räume die Vorwürfe hinsichtlich des Überfalls ein. Er habe den Boden unter den Füßen verloren, weil seine deutsche Freundin schwanger war und er sich seinen Eltern nicht anvertrauen konnte. Seine Familie überlegte, zurück in den Irak zu gehen. Er habe sich erfolglos um eine Lehrstelle bemüht. Im Gespräch mit A. sei die Idee zum Überfall entstanden. Sie hätten M. als Fahrer angeheuert, dieser habe einen Polo von einem Kollegen geliehen. A. und K. gingen in die Bank, M. wartete im Auto. Man habe sich bewusst für eine dörfliche Bank entschieden, weil dort mit wenig Sicherheitsvorkehrungen und Kunden zu rechnen sei. Er sei geschockt über die Folgen für Frau Sch. Die U-Haft habe ihn zum Umdenken bewegt, er habe die Geburt seines Sohnes verpasst. Die Freundin sei seiner Familie mittlerweile vorgestellt worden, er strebe eine Zukunft außerhalb des Gefängnisses an. A. gab als Grund Schulden und Spielsucht an, er habe sich bis heute seiner Familie nicht anvertraut. Inzwischen habe er die Suchtberatung aufgesucht. Sie hätten sich versichert, dass die Schreckschusswaffen nicht geladen und auf dem Schulhof gegenüber der Bank keine Kinder waren. Ihm sei unmittelbar danach bewusst geworden, dass alles ein Riesenfehler war. M. bestätigte, das Fluchtauto gefahren zu haben. Alle drei boten dem Opfer 500 Euro symbolische Wiedergutmachung an.

Altemeyers Antrag, die gefährliche Körperverletzung mit in die Anklage aufzunehmen, wurde abgelehnt. Die Jugendgerichtshilfe empfahl, die Angeklagten nach Jugendstrafrecht zu verurteilen, da eine Reifeverzögerung vorliege: Alle wohnten bei ihren Eltern und seien nicht im Beruf gefestigt. Die Staatsanwältin forderte für A. ein Jahr und sechs Monate und für M. ein Jahr und drei Monate Haft, jeweils auf drei Jahre zur Bewährung, plus Schmerzensgeldzahlung. A. solle die Suchtberatung aufsuchen und einen Bewährungshelfer bekommen. Bei beiden sei die soziale Prognose positiv, bei K. hingegen nicht.

Altemeyer sah die Reifeverzögerung als nicht gegeben an, ein Bankraub sei keine jugendspezifische Tat. Auch das Geständnis sei ein Lippenbekenntnis. Er plädierte bei K. für viereinhalb Jahre Haft, bei A. für drei Jahre und bei M. für anderthalb Jahre. A.s Anwalt widersprach: Der Raub sei dilettantisch gewesen, es werde zudem nicht die Moral bestraft, sondern die Schädigung der Volksbank. Eine erzieherische Maßnahme mache keine so lange Strafe erforderlich. Anwalt Özkan forderte für K. eine Bewährungsstrafe, die U-Haft habe Wirkung gezeigt.

Verurteilt wurde K. zu zwei Jahren und vier Monaten ohne Bewährung, A. zu einem Jahr und sechs Monaten und M. zu einem Jahr und drei Monaten, jeweils drei Jahre zur Bewährung. Außerden müssen beide je 100 Sozialstunden ableisten, A. muss zur Suchtberatung und bekommt einen Bewährungshelfer.

Anwalt Uwe Altemeyer war nicht zufrieden – er hätte alle drei Täter gern in Haft gesehen. Er werde mit seiner Mandantin nun über mögliche Berufung beraten.