Der Bebauungsplan zur Fläche des Beach Clubs im Binnenhafen darf nicht geändert werden

Harburg. Nun kommt offenbar Bewegung in die Causa Beach Club im Binnenhafen. Allerdings in eine Richtung, die dem kürzlich auf den Weg gebrachten Bürgerbegehren komplett zuwider läuft. Während viele Harburger den Fortbestand des beliebten Beach Clubs am Veritaskai fordern, hat die Finanzbehörde am vergangenen Donnerstag noch einmal unmissverständlich klar gemacht, dass sie an gleicher Stelle eine „hochwertige Bebauung“ in einem Mix aus Hotel- und Büroflächen wünscht.

Mit einer offiziellen Mail vom 14.August wurden das Bezirksamt und die Bezirksversammlung Harburg verpflichtet, keine Änderung des bestehenden Planrechts zuzulassen. Ein solche Anweisung ist gemäß Paragraf 42 Bezirksverfassungsgesetz und Paragraf 1, Absatz 4 des Gesetzes über die Verwaltungsbehörden zulässig und wäre gleichbedeutend mit einer Aushebelung des Bürgerbegehrens.

Der ehemalige Schrottverwertungsbetrieb am Veritaskai war 1998 für umgerechnet rund drei Millionen Euro von der Stadt gekauft worden. Es galt seinerzeit als Schlüsselgrundstück für die städtebauliche Entwicklung des Binnenhafens. Zwei Jahre später wurde im Hinblick auf eine Refinanzierbarkeit im rechtskräftigen Bebauungsplan Harburg 59 eine Bebauung von zirka 11.500 Quadratmeter Bruttogeschossfläche festgeschrieben. Anlässlich einer Überplanung des Gebiets (Harburg 67/Heimfeld 46) wurde die angestrebte Bruttogeschossfläche sogar noch auf 21.000 Quadratmeter erhöht, und zwar in Form eines Hochhauses mit einer Höhe von bis 65 Meter.

„Eine dauerhafte Vermietung des Grundstücks zu gastronomischen Zwecken (Beach Club) wäre keine adäquate wirtschaftliche Alternative der Grundstücksnutzung für die Stadt“, heißt es in dem Schreiben der Finanzbehörde expressis verbis. Die überdies gefordert hat, Bezirksamt und die in der Bezirksversammlung vertretenen Parteien mögen bis zum gestrigen Montag Stellung nehmen.

„Dass die Finanzbehörde das Bürgerbegehren zum Veritas Beach Club evoziert und dem Bezirk nur eine Frist zur Stellungsnahme von vier Tagen einräumt, ist eine bodenlose Frechheit“, sagte Sabine Boeddinghaus, Fraktionschefin der Linken. So solle der Erfolg des Bürgerbegehrens verhindert werden. Die Harburger Bevölkerung müsse aber das Recht haben, ihr Votum abzugeben. Überdies bezweifle die Linke die Notwendigkeit eines weiteren Hotels im Binnenhafen nach wie vor.

Auch die Grünen üben massiv Kritik am Vorgehen der Finanzbehörde, deren Weisung „so nicht akzeptabel“ sei. „Durch die jahrelange Zwischennutzung durch den Beach Club hat sich die Bedarfslage geändert. Das sind Entwicklungen, die von der Politik immer neu bewertet werden müssen“, so Fraktionschefin Britta Herrmann.