Geben Sie Ihren Titel zurück, Frau Schwarz!

12. August: „Eine Unternehmerin kämpft um ihren Ruf“

Die Reportage über die Fleischwarenfabrik Schwarz Cranz in Neu Wulmstorf macht mich geradezu wütend. Glaubt Frau Kristin Schwarz allen Ernstes, dass die Leserschaft des Hamburger Abendblattes blöde ist? Sollen wir ihre Rechtfertigungen wirklich glauben?

Wer sich derart, im Zusammenwirken mit dubiosen Personalvermittlern, unternehmerisch betätigt, kann nur als menschenverachtend, unseriös und möglicherweise sogar kriminell bezeichnet werden. Frau Schwarz will alles „billig“ machen. Dann hat sie offensichtlich gar nichts begriffen, was am Standort Deutschland erforderlich ist, um anständig erfolgreich zu werden.

Merkmale eines guten Unternehmens: Produktion von Qualitätserzeugnissen, Findung von Produktideen, konsequente Ausschöpfung des potentiellen Marktes, Beobachtung des Marktes, permanente Investitionen, faire Behandlung und Entlohnung der Mitarbeiter, Schaffung von unbefristeten Arbeitsplätzen, Fleiß und Vorbild der Führung.

Was bei Schwarz Cranz abläuft, scheint diesem Anspruch nicht zu genügen. Es ist ganz einfach unanständig. Ich gehe sogar noch einen Schritt weiter: Leiharbeit, Werksverträge und befristete Arbeitsverhältnisse müssen verboten werden. Der vielfache und skandalöse Missbrauch zwingt gerade dazu. Dieses konnte der Gesetzgeber sicherlich nicht einkalkulieren.

Unternehmen, welche nur mit diesen Instrumenten existieren können, sollte den Laden schließen. Sie sind die schwarzen Schafe der deutschen Wirtschaft. Frau Kristin Schwarz , der „Wurstkönigin“, gebe ich den dringenden Rat, den Titel „Hamburger Unternehmerin des Jahres 2013“ sofort zurückzugeben. Das wäre zumindest ein Beginn von Anstand, Demut und Einsicht, und ließe für ihre Zukunft hoffen.

Hans-Wilhelm Stehnken

Nicht vor den Karren spannen lassen

9. August: Flüchtling wird noch nicht abgeschoben

Der Asylbewerber (und Flüchtling) O., angeblich aus dem Südsudan, hatte sich aus seinem kommoden Schweizer Asyl aus nicht nachvollziehbaren Gründen und gegen bestehende EU-Regeln nach Deutschland abgesetzt: eigentlich muss er sein Asylverfahren in der Schweiz abwarten.

Entsprechend wurde er denn auch vom Landkreis aufgefordert, wieder in die Schweiz zurückzukehren. Da er dieser Aufforderung nicht nachkam, wurde eine Abschiebung angeordnet (wohlgemerkt nicht in den Südsudan, sondern in die Schweiz).

Dem setzte O. – mit Unterstützung einiger wohlmeinender zivilgesellschaftlicher Gruppen, Kirchen und sogar eines Anwaltes – einigen Widerstand entgegen, sodass die Ausweisung in die Schweiz zunächst zurückgestellt wurde, um die angebliche Reiseunfähigkeit (für ca. 1 Stunde Flug) wegen Rückenschmerzen amtsärztlich untersuchen zu lassen. Nun ja.

Stellt man diesem Problemchen des Herrn O. die dramatische Situation der zahlreichen Asylbewerbern und Flüchtlingen, die aus aktuellen Kriegsgebieten (Syrien, Irak z.B.) ihren Weg in den Landkreis gefunden haben, gegenüber, fragt man sich schon, weshalb sich die zivilgesellschaftlichen Unterstützer mobilisieren lassen, einen solchen Fall zu unterstützen, der genau genommen gar keiner ist, und die damit eine den EU-Regularien entsprechende Zurückweisung des Asylbewerbers O. in die Schweiz verhindern.

Angesichts der Tatsache, dass die Schweiz relativ weit mehr Flüchtlinge als Deutschland aufnimmt und auch die Anerkennungsquoten dort sogar höher sind als in Deutschland, gibt es keine nachvollziehbaren Argumente, die für eine derartige Aktion sprechen. Offenbar hat man sich da vor die falsche Karre spannen lassen.

Bernd Leber

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