Landrat hatte OHE-Strecke Winsen-Hützel zurück ins Spiel gebracht

Lüneburg/Winsen . Da hat sich der Lüneburger Landrat Manfred Nahrstedt (SPD) wohl etwas weit aus dem Fenster gelehnt, als er vor wenigen Tagen vorschlug, in die Suche nach Alternativen für die Y-Trasse auch die OHE-Bahnstrecke Winsen–Hützel einzubeziehen. „Dies wird von uns mit Vehemenz abgelehnt“, betont nun Markus Beecken, Vorsitzender des SPD-Ortsverbands Hohe Geest (Salzhausen). „Wir können nicht nachvollziehen, wie der Landrat überhaupt auf die abenteuerliche Idee gekommen ist“, so Beecken weiter. Die Strecke ist eingleisig und nicht elektrifiziert und somit „konstruktiv und technisch für den schnellen Güterfernverkehr nicht geeignet. Sie würde die hohe Wohn- und Lebensqualität der Menschen an der Strecke unwiderruflich zerstören“, schildert Beecken. Die in engen Kurven verlaufende Strecke sei nur auf eine Geschwindigkeit von 50 Stundenkilometer ausgerichtet.

Darauf hatte die OHE bereits im Zusammenhang mit der möglichen Reaktivierung der Strecke für den Personenverkehr hingewiesen. Die Strecke sei nur auf den lokalen Güterverkehr ausgerichtet. Daher ist die Strecke in diesem Prüfverfahren bereits ausgeschieden. Sebastian Schülke, Eisenbahnbetriebsleiterinfrastruktur bei der OHE, teilt auf Anfrage mit, dass Nahrstedt über seinen aktuellen Vorstoß nicht mit dem Unternehmen gesprochen hat. Er verweist auf das vor wenigen Tagen angeschobene öffentliche Diskussionsverfahren zur Suche nach Alternativen für die Y-Trasse. Das Land Niedersachsen wird dieses Verfahren durchführen. „Das Land weiß, was auf unseren Strecken möglich ist und was nicht“, so Schülke. Eine Güterschnellbahn sei nicht möglich.

Desweiteren hatte Nahrstedt angekündigt, vor Gericht zu ziehen, falls die OHE-Strecke beim Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werde. Die Deutsche Bahn teilt dazu mit, es sei davon auszugehen, dass diese Strecke sehr wohl in das Dialogverfahren einfließen werde. Bei diesem Verfahren gehe es darum, einen Grundsatzbeschluss für die Aufnahme der ausgewählten Strecke in den Bundesverkehrswegeplan zu fassen. Erst wenn der als Gesetz beschlossen sei, könnten das Raumordnungs- und das Planfeststellungverfahren beginnen. Gegen den Beschluss könnten Betroffene klagen.