Täter war mit einem Messer auf 76-Jährigen losgegangen. Er gilt als schuldunfähig

Buchholz. Gegen den 38-jährigen Beschuldigten, der im dringenden Tatverdacht steht, am Sonntagabend in Buchholz seinen 76 jährigen Vater getötet zu haben (wir berichteten), hat das Amtsgericht Tostedt auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft Stade einen sogenannten Unterbringungsbefehl erlassen.

Staatsanwaltschaft und Polizei gehen von einer, auf eine psychische Erkrankung zurückzuführenden Schuldunfähigkeit zum Tatzeitpunkt aus. Infolge dessen ist der Beschuldigte zunächst in ein psychiatrisches Krankenhaus in Niedersachsen eingewiesen worden. Die Ermittlungen dauern an der Polizei dauern an. Der 38-Jährige soll seinen Vater in der Wohnung erstochen haben. Polizeibeamte hatten ihn noch vor Ort festgenommen. Ob es zu einem Strafverfahren gegen den Täter kommt, wird nun von psychiatrischen Gutachten abhängen.