Anwohner in Sinstorf haben in Kürze Gelegenheit, Unterlagen über ein in Kürze in ihrer Nachbarschaft entstehendes Neubaugebiet einzusehen.

Sinstorf. Auf den ehemals gewerblich genutzten Flächen am Sinstorfer Weg 60 bis 72 soll ein Wohngebiet entwickelt werden. Das vorhandene Gebäude einer Firmenverwaltung soll bestehen bleiben. Im südlichen Bereich sollen durch den Abriss ehemals gewerblich genutzter Objekte Flächen für Wohnungsbau entstehen. Von den insgesamt etwa 110 Wohneinheiten sollen mindestens 30 Prozent öffentlich gefördert werden. Der Bebauungsplanentwurf wird vom 10. Juni bis zum 11. Juli im Bezirksamt Harburg, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Harburger Rathausplatz 4, 3. Stock, öffentlich ausgelegt. Während des angegebenen Zeitraums können alle interessierten Bürgerinnen und Bürger den Bebauungsplanentwurf im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung einsehen und Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen. Das Fachamt ist montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr, freitags von 8 bis 15 Uhr geöffnet. Sämtliche während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger sind Teil des Rechtsetzungsverfahrens und dienen den beschlussfassenden Gremien als Material für ihre Entscheidung. Nach erfolgter Feststellung des Bebauungsplans wird allen Bürgerinnen und Bürgern, die Stellungnahmen zum Bebauungsplan vorgebracht haben, das Ergebnis der Abwägung mitgeteilt.