Passanten halfen der Polizei bei der Festnahme. Täter ist bekannt

Buxtehude . Nach mehreren Straftaten, die in den vergangenen Tagen auf Friedhöfen in Buxtehude begangen wurden, hat die Polizei einen Verdächtigen gefasst. Es handelt sich um einen 26-jährigen Mann aus Horneburg. Er hatte sich am Sonnabend erneut auf den Friedhof Heitmanns Weg in Buxtehude begeben, um an Bargeld zu kommen. Hier traf er zunächst auf ein älteres Paar, dass sich an einer Grabstelle aufhielt. Der Täter forderte die Herausgabe von Bargeld und durchsuchte dabei die Taschen des 82-Jährigen. Da er nicht fündig wurde, stieß er den Mann zu Boden und bedrohte ihn mit einem Messer.

Die 80-jährige Begleiterin des Opfers kam zur Hilfe und mit vereinten Kräften konnten sie den Täter dazu bringen, dass er von ihnen abließ und seines Weges ging. Die Polizei Buxtehude wurde zum Tatort gerufen und war gerade am Friedhof eingetroffen, als eine neue Meldung über eine weitere Tat auf dem Friedhofsgelände einging. Eine 69-jährige Frau aus Buxtehude war gerade mit der Grabpflege beschäftigt, als der Täter an sie herantrat und sie ansprach. Da er sehr undeutlich sprach, konnte die Frau zunächst kaum verstehen, was er wollte. Sie entnahm aber seinen Worten, dass der Bargeld verlangte. Da sie kein Geld dabei hatte, durchsuchte er ihre Taschen, entwendete ein Handy und lief weg. Ihm entgegen kamen jedoch die bereits informierten Polizeibeamten, vor denen er sofort zu Fuß die Flucht ergriff. Die Verfolgung ging in Richtung Bundesstraße 73 und dann weiter in die Straße Fruchthof, wo der Täter gestellt werden konnte. Es kam Pfefferspray zum Einsatz, bevor ihm Handfesseln angelegt werden konnten. Die Polizei Buxtehude bedankt sich auf diesem Weg bei mehreren Bürgern, die die Beamten bei der Verfolgung unterstützten. So versuchten zwei Autofahrer immer wieder, sich dem Flüchtenden mit ihren Fahrzeugen in den Weg zu stellen. Ein Radfahrer überließ sofort und wie selbstverständlich der Polizei sein Fahrrad für die Verfolgung. Der Täter ist der Polizei bereits bekannt. Er ist Drogenkonsument und stand bei den Taten wahrscheinlich auch unter einem Drogeneinfluss. Ihm wurde zur endgültigen Klärung eine Blutprobe entnommen. Der Täter räumte zwei weitere Taten ein. Er wurde dem Haftrichter vorgeführt. Ein Richter erließ Haftbefehl.