Die rot-grüne Landesregierung hat kürzlich beschlossen, dass Privatpersonen keine Gartenabfälle mehr verbrennen dürfen.

Buchholz. Die Brennverordnung ist zum 31. März ausgelaufen. Die Stadt Buchholz hatte bis dahin Gartenbesitzern erlaubt, an vier Sonnabenden im Jahr Grünabfälle zu verbrennen und weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass dies jetzt nicht mehr erlaubt ist. Denn auch private Osterfeuer fielen unter diese Regelung. Von diesem Jahr an dürfen Osterfeuer nur noch als öffentliche sogenannte Brauchtumsfeuer angezündet werden. Diese müssen angemeldet werden (unter Telefon 04181/214-232, zudem ist pro Ortschaft nur ein Feuer zugelassen. Privat darf nicht mehr gezündelt werden.

Weiterhin erlaubt ist Grillen und das Abbrennen von getrocknetem Feuerholz in Feuerschalen, Feuerkörben und Feuerstätten. Abstände zu Häusern sind einzuhalten, Löschwasser (aus Eimern oder Gartenschläuchen) muss in Reichweite sein. Grünabfälle können in den Kompostieranlagen des Landkreises abgegeben werden oder zur monatlichen Grünabfallsammlung an die Straße gestellt werden. Die Abholung erfolgt aber nur in den Grünabfallsäcken beziehungsweise als Bündel mit den Wertstoffschnüren des Landkreises. Säcke und Schnüre sind im Handel erhältlich.