Das Buchholzer Ordnungsamt appelliert an alle Hundehalter, den Leinenzwang während der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis zum 15. Juli zu beachten.

Buchholz. Davon abgesehen sollten Hundebesitzer ihr Tier auch an die Leine nehmen, wenn sie über den Markt, durch die Fußgängerzone oder öffentliche Gärten, Parks, Friedhöfe und andere Grünanlagen gehen.

„Auch wenn kein Leinenzwang besteht, müssen die Hunde so geführt werden, dass ihr Halter stets auf sie einwirken kann“, erklärt der Fachdienst Gewerbe und Ordnungswesen der Stadt Buchholz in einer Mitteilung. Hunde dürften niemanden gefährden, niemanden dauerhaft anbellen, anspringen oder verletzen.

Zugleich appelliert das Ordnungsamt an alle, denen Hunde vielleicht nicht so sehr am Herzen liegen, nicht gleich als erstes Behörde oder Gericht zu bemühen. „Im Konfliktfall ist es allemal besser, zunächst das Gespräch mit dem Hundehalter zu suchen.“