Honorarforderung des Juristen und CDU-Politikers war nachweislich korrekt

Harburg. Der Jurist und CDU-Bezirkspolitiker Ralf-Dieter Fischer ist von dem Vorwurf der Untreue und der überhöhten Honorarforderung freigesprochen. Am Montagvormittag hatte die Staatsanwältin am Harburger Amtsgericht den Freispruch gefordert. Richterin und Verteidigung schlossen sich der Forderung an.

Der Fall ist inzwischen etwa sechs Jahre alt. Damals hatte ein ehemaliger Mandant den Rechtsanwalt Fischer wegen angeblich überhöhter Honorarforderungen verklagt. Die Akte ging zur Generalstaatsanwaltschaft Hamburg. Fischer bekam daraufhin einen Strafbefehl über 9000 Euro. „Man gab mir damals zu verstehen, dass es doch auch nur in meinem Interesse liege, wenn der Fall nicht öffentlich verhandelt würde“, so Fischer im Rückblick. Er lehnte aber den Strafbefehl ab und ließ es auf eine Verhandlung ankommen.

Es wurde verhandelt und das Gericht wollte das Verfahren einstellen. Eine Einstellung aber kommt nicht einem glatten Freispruch gleich. Fischer lehnte ab. Am Montag wurde also noch ein Mal vor dem Harburger Amtsgericht verhandelt, mit dem Ergebnis, dass die Honorarforderung des Rechtsanwaltes Fischer korrekt war. Das Gericht sprach Fischer frei. „Das war von vorneherein ein völlig unsinniges Verfahren. Ob es da politische Hintergründe gibt, könnte ich allenfalls vermuten“, sagte Fischer dem Abendblatt nach der Verhandlung.