Der Landesverband der Liberalen hält die Entscheidung des Wahlkreisausschusses für fehlerhaft

Harburg. Der FDP-Landesverband hat, wie angekündigt, Beschwerde gegen die „Nichtzulassung von FDP-Wahlkreislisten und FDP-Kandidaten“ beim Bezirkswahlausschuss eingereicht. Der Landesverband prüfe derzeit „im Eilverfahren, mit der Beschwerde vors Verwaltungsgericht zu gehen, im Fall dass der Wahlausschuss unsere Beschwerde ablehnt“, so Immo von Eitzen, FDP-Bezirksabgeordneter und Sprecher der Harburger FDP. Der Hamburger Rechtswissenschaftler und Staatsrechtler, Prof. Dr. Ulrich Karpen hält die Beschwerde für aussichtslos.

Wie berichtet, wurden fünf von acht Wahlkreislisten der FDP vom Bezirkswahlausschuss nicht zugelassen. Der Grund: Bei den Wahlversammlungen waren lediglich zwei FDP-Parteimitglieder anwesend, die die Kandidaten auf den Listen wählen konnten. Aus Sicht des Bezirkswahlkreisleiters Dirk Trispel hätten mindestens drei Parteimitglieder wählen müssen, um die geheime Wahl zu gewährleisten.

Zur Begründung seiner Beschwerde führt der Vertrauensmann der FDP, Dr. Ekkehard Rumpf unter anderem an, dass „Weder das Hamburgische Bürgerschaftswahlgesetz noch das Gesetz über die Wahl der Bezirksversammlung bestimmt eine Mindestteilnehmerzahl für die Beschlussfähigkeit einer Wahlkreisversammlung“. Denkbar wäre, so Rumpf weiter, demnach sogar eine Versammlung mit lediglich einem Teilnehmer. Auch sieht der Jurist eine geheime Wahl dann für erfüllt, wenn die Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben könnten, „ohne Einsicht durch Dritte“. Wie das gewährleistet werde, bleibe der Entscheidung der Partei oder der Wahlversammlung vorbehalten. Rumpf sieht bei der Entscheidung des Wahlausschusses den Gleichheitsgrundsatz verletzt.

Der Rechtswissenschaftler Ulrich Karpen von der Universität Hamburg folgt der Argumentation des Ausschusses. „Die geheime Wahl ist ein essenzieller Baustein unserer Demokratie. Ich halte die Entscheidung des Wahlleiters für richtig. Wenn nur zwei Teilnehmer wählen, weiß jeder, wie der andere gewählt hat. Mir scheint, dass die Parteien dafür sorgen müssen, dass zu solchen Veranstaltungen mindestens drei Parteimitglieder geworben werden“, so Karpen. Es gebe im Wahlgesetz genug Form- und Fristvorschriften, bei deren Einhaltung Parteien und Gruppierungen benachteiligt würden. „Das kann hart sein, aber dennoch bleiben den Parteien die Möglichkeiten, sich an die Vorschriften zu halten“, so der Rechtswissenschaftler.

Nur im Bezirk Nord sind alle Listen der FDP vom Wahlausschuss akzeptiert worden. In allen anderen Bezirken hatte die Partei Probleme, in einigen Wahlkreisen mehr als zwei Teilnehmer zu mobilisieren.