Logistikpark Neuland 23 könnte an Vorkommen des geschützten Tieres scheitern

Harburg. Hamburgs Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation hat nach wie vor großes Interesse daran, auf dem 27 Hektar großen Wiesengelände an der A1 Autobahnanschlussstelle Hamburg-Harburg Platz für einen Logistikpark zu schaffen, auf dem sich Unternehmen des Transport- und Lagergewerbes ansiedeln könnten. Der Bedarf dafür soll groß sein. Hamburg müsse pro Jahr etwa die doppelte Flächengröße bereit stellen.

In der Sitzung des Stadtplanungsausschusses, die auch von Bewohnern des nahen Neuländer Siedlungsgebiets vom Wohlersweg gut besucht worden war, stellten Vertreter der von der Behörde beauftragten Projektentwickler „Hamburgische Gesellschaft für Wirtschaftsförderung“ (HWF) und „Realisierungsgesellschaft“ (ReGe Hamburg) die ersten Schritte ihrer Planvorbereitungen vor. Wichtigste Erkenntnis: Es gibt einige Überraschungen. Und ob der Zeitplan, eine sogenannte Vorweggenehmigungsreife für den Bebauungsplan „Neuland 23“ zum 30. Juni 2015 zu bekommen sein wird und das Gelände Anfang 2018 für Bebauung bereit steht, darf schon jetzt bezweifelt werden.

Harburgs Fachamtsleiter für Stadt- und Landschaftsplanung, Carl-Henning von Ladiges, machte deutlich, dass das Naturschutzamt der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt vor drei Monaten verlangte, dass Gräben der Neuländer Wiesen auf Vorkommen der vom Aussterben bedrohten „Zierlichen Tellerschnecke" zu untersuchen sind. Im Bezirk Bergedorf haben die zierlichen Tiere mit einer gescheiterten Umsiedlungsaktion bereits Pläne für einen Logistikpark auf Eis gelegt. Das könnte nun auch „Neuland 23“ bevorstehen. Im Sommer, wenn die für Schnecken notwendigen Wasserpflanzen sprießen, soll die Suche beginnen. Carl-Henning von Ladiges: „Wenn wir nicht suchen, wird geklagt. Das können wir uns nicht erlauben. Und wenn die Schnecken gefunden werden, dürfte sich das Vorhaben um drei Jahre verzögern.“ In den Gräben waren bereits die geschützten, aalähnlichen Fische Schlammpeitzger festgestellt worden. Sie sollen in nicht bebaute Gräben umgesetzt werden.

Die zwei am Wiesenrand zur Autobahn stehenden Windkraftanlagen (WKA) sind bei der Logistikplanung nicht mehr erwünscht. Sollten sie dennoch stehen bleiben, müssten Hallenbauten wegen möglichen Eisabwurfs von Rotorblättern 170 Meter Abstand halten. Autofahrer auf der Autobahn könnten auch getroffen werden. Aber sie stehen nicht unter Schutz. Eisabwurf war bei der WKA-Genehmigung früher kein Thema.