Kreisverwaltung droht mit Bußgeld bei Verunreinigungdes Grundwassers

Winsen. Jetzt steht nicht nur im Garten, sondern auch bei den Fahrzeugen der Frühjahrsputz an. Jeder Autofahrer kennt das Problem: Der fahrbare Untersatz muss wieder auf Hochglanz gebracht und die Spuren des Winters sollen beseitigt werden. Doch wie mache ich das richtig? Und vor allem ohne Natur und Grundwasser zu belasten? Diese Fragen stellen sich derzeit viele Autobesitzer.

Um zu verhindern, dass Reinigungsmittel, Öl und Schmierstoffe Oberflächengewässer oder das Grundwasser verschmutzen, ist das Autowaschen auf privatem und öffentlichem Grund, auch auf Pflaster oder Asphalt, nicht erlaubt. Der Umwelt zuliebe ruft die Kreisverwaltung die Bürger dazu auf, Fahrzeuge nur in Waschanlagen oder -plätzen sauber zu machen. Dort wird das Abwasser aufbereitet und wiederverwendet. Der Landkreis Harburg weist darauf hin, dass Autobesitzern ein Bußgeld wegen Grundwasserverunreinigung droht, sollten sie ihr Fahrzeug nicht in einer Waschanlage reinigen. Die Höhe richtet sich nach dem Grad der Verunreinigung.