Harburgs Bezirksamtsleiter Thomas Völsch (SPD) legt Wert auf die Feststellung, dass sich die Bauprüfabteilung bei dem Antragsverfahren zur Rodung der Bäume auf der Pferdewiese Am Radeland korrekt verhalten habe (das Abendblatt berichtete).

Heimfeld. Die Fällgenehmigung, die seine Abteilung ausgestellt habe, sei nicht rechtswidrig gewesen, so Völsch.

Der Antragsteller fördern & wohnen habe sich vielmehr nicht an die Auflagen für die Genehmigung gehalten. Zur Auflage hatte die Bauprüfabteilung das Vorlegen eines Bauantrages oder einer Baugenehmigung. Beides, so Völsch, habe fördern & wohnen nicht vorgelegt. „Es ist schon ein gravierender Unterschied, ob der Bescheid einer Behörde rechtswidrig ist oder ob gegen die Auflagen eines Bescheides verstoßen wird“, so Völsch.

Die Behauptung, „ich hätte erst im Februar von der Entscheidung der BASFI für Fläche erfahren, ist falsch. Ich habe der Versammlung und dem Ausschuss sehr deutlich das Verfahren der Flächenauswahl geschildert und dabei nicht den geringsten Zweifel daran gelassen, dass das Bezirksamt die Fläche im Sommer letzten Jahres vorgeschlagen hat“, so der Bezirksamtsleiter weiter.

Nachdem die Fraktionen der Bezirksversammlung im Juli informiert worden seien, „dass im Herbst die Fläche als grundsätzlich geeignet eingestuft wurde und dass festgestellt wurde, dass nach Konkretisierung der Überlegungen ein Anhörungsverfahren erfolgen muss“, sagt Thomas Völsch.