Ausgebremst von Zeichen 250 – am Ilmenaukanal gilt Fahrverbot für alle. SPD-Kreistagsfraktion: „Das ist ein Witz“

Winsen/Laßrönne. Manchmal haben Probleme eine Nummer. In diesem Fall die 250. Diese Nummer bremst Radfahrer auf dem Fernweg Hamburg – Schnackenburg gnadenlos aus. Ein Missstand, den die SPD-Fraktion im Kreistag gern beseitigt wissen möchte. Die Nummer 250 nämlich trägt das runde, weiße, rot umrandete Verkehrszeichen, das laut Straßenverkehrsordnung besagt: „1. Verbot für Fahrzeuge aller Art. Das Zeichen gilt nicht für Handfahrzeuge, (...) auch nicht für Reiter, Führer von Pferden sowie Treiber und Führer von Vieh. 2. Krafträder und Fahrräder dürfen geschoben werden.“

Entlang des Ilmenaukanals treffen Radfahrer immer wieder auf Zeichen 250, das heißt, sie müssten dann absteigen und schieben – obwohl es sich doch um einen ausgeschilderten Radwanderweg handelt. Die SPD-Fraktion nennt hier konkret die Wege am Binnendeich parallel zum Ilmenaukanal vom Schöpfwerk Laßrönne in Richtung Tönnhäuser Weg, in Richtung Seebrückenweg und zur Elbuferstraße. „Ein Fernradweg, bei dem das Rad über mehr als einen Kilometer geschoben werden muss, ist ein Witz“, so die Antragsteller Claus Eckermann, Uwe Harden, Norbert Stein und Matthias Westermann. Die SPD schlägt daher vor, das Verkehrszeichen 260 zu verwenden, das „Verbot für Kraftfahrzeuge aller Art“ bedeutet und ein Motorrad und ein Auto im „Verbotskreis“ darstellt.

Um die Verwirrung komplett zu machen, kommt Zeichen 260 sogar streckenweise schon zum Einsatz – während in der Gegenrichtung Zeichen 250 aufgestellt ist, der Weg wäre also in einer Richtung sehr wohl mit dem Rad befahrbar. Am Schöpfwerk ist auch der landwirtschaftliche Verkehr zugelassen, worunter Fahrräder eindeutig nicht fallen.

Die SPD möchte erreichen, dass im Sinne der Naherholung und Tourismusförderung das Radwegenetz im Landkreis Harburg möglichst lückenlos ist. Und dazu zählen auch die Deiche, beziehungsweise die Wege entlang der Deiche. Während dies auf Hamburger Gebiet kein Problem sei, da die Deiche öffentliches Eigentum seien, liege in Niedersachsen die Hoheit bei den Deichverbänden, teilt Matthias Westermann mit.

Und damit entstehen auch Pflichten: „Werden Wege für den Radverkehr geöffnet oder in Anspruch genommen, sehen die Deichverbände das Risiko, aus einer Verkehrssicherungspflicht in Anspruch genommen zu werden. Das ist legitim, aber hier kann und muss eine Lösung gefunden werden, mit der auch die Deichverbände leben können“, so Westermann. Die Deichverbände würden sich daher aus der Haftung zurückziehen, indem sie Radfahren offiziell verbieten, es aber stillschweigend tolerieren.

Eine Lösung ist tatsächlich in Sicht: „Wir arbeiten gerade an Verträgen mit den Landkreisen Lüneburg und Harburg, um genau dies zu regeln“, sagt der Geschäftsführer des zuständigen Artlenburger Deichverbands, Norbert Thiemann, auf Abendblatt-Nachfrage. In den Verträgen werde nicht nur die Haftungsfrage, sondern auch die Beschilderung geregelt. „Wir müssen die Standorte für die Schilder noch festlegen.“ Die Eckpunkte für die Vereinbarung seien bei der jüngsten Wasserverbandstagung festgelegt worden. „Die Wege entlang der Deiche sind ausschließlich für Zwecke des Deichschutzes angelegt, werden aber von Radfahrern gern in Anspruch genommen“, schildert es Thiemann. „Die Deichverbände wollen da auch gern mitgehen.“ Die Verträge seien kurz vor Abschluss und sollen fertig sein, wenn die Radwandererströme wieder einsetzen. „Wegen des Hochwassers und der anschließenden Wiederherstellungsarbeiten hat sich die Ausarbeitung der Verträge verzögert, wir bitten da um Nachsicht“, so Thiemann.