Bisherige Verordnung tritt Ende März außer Kraft. Osterfeuer sind weiterhin erlaubt

Winsen. In Niedersachsen tritt am Montag, 31. März, die Brennverordnung außer Kraft. Das heißt, dass Grünabfälle dann nicht mehr zu Hause verbrannt werden dürfen, wie die Untere Abfallbehörde des Landkreises Harburg mitteilt. Bisher war das Verbrennen privater Grünabfälle im Landkreis an bestimmten, von den Gemeinden festgelegten Brenntagen gestattet.

Mit dem Auslaufen der Brennverordnung dürfen Grünabfälle nur noch auf dem eigenen Grundstück kompostiert oder auf den dafür zugelassenen Anlagen des Landkreises entsorgt werden. Außerdem können Bürger die alle vier Wochen stattfindende Straßensammlung der Abfallwirtschaft nutzen. Wer die Abfälle dennoch zu Hause verbrennt, muss mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren und einem Bußgeld rechnen. Ausgenommen sind angemeldete, öffentliche Brauchtumsveranstaltungen wie Osterfeuer. Das Land Niedersachsen erarbeitet derzeit zwar eine neue Brennverordnung, aber auch sie wird Brenntage nicht mehr erlauben. Der Landkreis wird rechtzeitig über die neue Regelung informieren.

Bei den drei Abfallwirtschafts-Anlagen in Tostedt-Todtglüsingen, Harburger Straße 26, Hittfeld-Eddelsen (Gelände der Firma Otto Dörner), Bäcker-Busch-Weg, und Drage, Winsener Straße 2d, können Bürger im Landkreis ihre Grünabfälle in Kleinmengen bis 500 Liter pro Tag kostenfrei abgeben. Größere Mengen sind dort kostenpflichtig, die Gebühren können bei der Abfallberatung des Landkreises unter Telefon 04171/693694 erfragt werden. Darüber hinaus ist es möglich, kleinere Mengen Grün kostenfrei zu den Anlagen in Nenndorf, Am Hatzberg 2, Hanstedt, Vor dem Bruch 9, Salzhausen-Putensen, Auf dem Hungerfelde 5, und Buxtehude-Ardestorf, Ardestorf 15a, zu bringen.