Seevetals Bürgermeisterin will für das Wochenendhausgebiet Lindhorster Heide eine Lösung finden

Seevetal. Nachdem einige Hausbesitzer des Gebiets Lindhorster Heide in Seevetal mit ihrer Klage vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht Lüneburg gescheitert sind, äußert sich jetzt Seevetals Bürgermeisterin Martina Oertzen: „Ich bin erfreut, dass das Gericht ein so klares Urteil gefällt hat. Wir haben damit für alle Beteiligten ein großes Stück Rechtssicherheit erlangt.“ Natürlich müsse man noch die schriftliche Begründung des Urteils und eine eventuelle Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision abwarten, fügt sie hinzu. Dennoch ist es in ihren Augen oberstes Ziel, jetzt für jeden einzelnen Fall eine Lösung im Rahmen des rechtlich Möglichen zu finden.

Wie das Abendblatt berichtete, hatten einige Hausbesitzer des seit Jahren umstrittenen Wochenendhausgebiets vor dem Oberverwaltungsgericht vergeblich versucht, drei Bebauungspläne (B-Plan) zu Fall zu bringen. Die Gemeinde Seevetal hatte mit diesen B-Plänen festgelegt, dass in dem Gebiet lediglich Häuser mit maximal 70 Quadratmetern gestattet sind, Bestandsschutz ausgeschlossen, aber ebenso Dauerwohnen.

Das Problem daran ist aber, dass zum einen viele Menschen dauerhaft in den Häusern leben und sich dort mit ihrem Erstwohnsitz angemeldet haben. Zum anderen hatte eine umfangreiche Dokumentation des gesamten Gebiets vor einigen Jahren ergeben, dass 176 Wochenendhäuser – an anderer Stelle heißt es 160 Häuser – in der Lindhorster Heide stehen. Die Häuser sind zwar im Durchschnitt 69 Quadratmeter groß, einige aber bis zu 290 Quadratmeter, was wiederum bedeutet, dass die größeren auf die vorgeschriebenen 70 Quadratmeter zurückgebaut werden müssten. Darüber hinaus gibt es 604 Nebengebäude und sechs genehmigte Wohnhäuser in dem Gebiet.

Lange Zeit hatten die Bewohner noch gehofft, dass die Gemeinde das Wochenendhausgebiet, das in den 1920er-Jahren entstanden ist und vor allem nach dem Zweiten Weltkrieg als Rückzugsort für Flüchtlinge genutzt wurde, als Wohngebiet ausweisen werde. Doch diese Hoffnung zerschlug sich mit dem B-Plan. Dazu erklärt Bauamtsleiter Gerd Rexrodt, dass es nie geplant gewesen sei, dort wohngebietsähnliche Zustände zu entwickeln. „Selbstverständlich dürfen aber genehmigte Bauten weiterhin bestehen bleiben und als Wochenendhaus genutzt werden.“ Für die „teilweise rechtswidrige Bebauung und Nutzung“ wiederum habe die Gemeinde nunmehr eine „klare planungsrechtliche Vorgabe“ an der sie sich zusammen mit dem zuständigen Landkreis Harburg orientieren werde. Er betont aber auch: „Seevetal hat immer erklärt, sich im Bestand für sozialverträgliche Lösungen einzusetzen.“