Ausschuss empfiehlt einstimmig Bau entlang der Schienenstrecke

Tostedt. An der Schienenstrecke von Bremen nach Hamburg liegen mehrere Ortschaften der Samtgemeinde Tostedt, die besonders vom Bahnlärm betroffen sind: Königsmoor, Tostedt und Kakenstorf. Im Auftrag der DB Projektbau GmbH wurden für diese Ortschaften schalltechnische Untersuchungen durchgeführt. Das Ergebnis: Für Königsmoor soll eine drei Meter hohe Schallschutzwand auf einer Länge von insgesamt 355 Metern gebaut werden. Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Bau und Planung sprachen sich kürzlich einstimmig für diese Maßnahme aus.

Gerhard Warnke, Projektteamleiter Lärmsanierung an Schienenwegen der Deutschen Bahn AG, stellte im Ausschuss die Planung zum Lärmschutz und die schalltechnische Untersuchung detailliert vor und stand den Politikern und Bürgern anschließend Rede und Antwort. So sei in der Studie zwar festgestellt worden, dass nicht nur in Königsmoor, sondern auch in Tostedt und Kakenstorf an 210 Wohneinheiten die Grenzwerte der Lärmsanierung im Nachtzeitraum ohne Schallschutz überschritten werden. Doch sogenannte „aktive Lärmsanierungsmaßnahmen“ sind nur nördlich der Bahnstrecke für Königsmoor geplant. Davon direkt betroffen sind 38 Häuser. Im übrigen Streckenverlauf sollen andere Maßnahmen zum Tragen kommen.

Die Verwaltung der Samtgemeinde hingegen möchte auch für Tostedt und Kakenstorf Schallschutzwände. Gerhard Warnke machte in der Ausschusssitzung allerdings deutlich, dass es für den Bund freiwillig ist, Bauten zum Lärmschutz zu finanzieren. Es besteht also kein Rechtsanspruch darauf. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass es sich nicht rechnet, an diesen Stellen ebenso Schallschutzwände zu errichten.

Die Deutsche Bahn AG untersucht nun, inwieweit den Einwohnern in den betroffenen 176 Häusern und Wohnungen mit passivem Schallschutz geholfen werden kann. Dazu zählen unter anderem der Einbau von Schallschutzfenstern, Rollädenkästen oder Lüftungseinrichtungen. Für jedes Objekt soll deshalb ein Einzelgutachten angefertigt werden. Die Finanzierung der einzelnen Schutzmaßnahmen würden im Rahmen des Lärmsanierungsprogramms mit bis zu 75 Prozent der Kosten gefördert.