Die Hilfe für im Landkreis lebende Syrer wird ausgebaut.

Winsen. Unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus oder ihrer Erwerbssituation können sie nun für Verwandte, die auf der Flucht aus Syrien sind, den Zuzug nach Deutschland bei den Ausländerbehörden beantragen. Alle Anträge werden bis Ende Februar an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge weitergeleitet, wo über sie entschieden wird. Dabei sollen Familien besonders berücksichtigt werden, die ihre Verwandten nicht nach Deutschland holen konnten, weil die Unterhaltskosten zu hoch sind.

Grundlage dieser Neuregelung ist eine Vereinbarung der Innenminister. Danach soll die Aufnahme von syrischen Flüchtlingen in Deutschland von 5000 auf 10.000 erhöht werden. Neben Syrern sollen in Einzelfällen staatenlose Flüchtlinge aus Syrien und den Nachbarstaaten begünstigt werden. Im Landkreis lebende Syrer können Verwandte bei der Ausländerbehörde in Winsen melden.