Nenndorf . Die Gemeinde Rosengarten fordert alle Parteien und Wählergruppen auf, bis zum 5. Februar, Wahlberechtigte als Mitglieder der Wahlvorstände vorzuschlagen. Die Berufung gilt auch für eine eventuelle Stichwahl am 15. Juni. In der Gemeinde wird in 13 Bezirken gewählt. Die Vorstandsmitglieder müssen im Wahlgebiet wahlberechtigt und mindestens 18 Jahre alt sein. Wer ein Ehrenamt übernehmen will, kann sich direkt an die Gemeinde wenden.